Die Freie Universität Berlin (FU) und die Humboldt-Universität zu Berlin (HU) müssen eine Hauptstadtzulage gewähren. Das hat die 22. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin am 17. Dezember erstinstanzlich entschieden. 

„Die Hochschulleitungen sind grundsätzlich nicht dagegen, dass auch ihre Beschäftigten von der Hauptstadtzulage profitieren sollen, müssen aber die Begründung des Gerichts abwarten und prüfen“, heißt es dazu in der gemeinsamen Pressemitteilung von FU und HU. Sofern das Urteil Bestand habe, sähen sich beide Universitäten zu einer rückwirkenden Auszahlung der Hauptstadtzulage verpflichtet. 

„Die Hochschulleitungen sind grundsätzlich nicht dagegen, dass auch ihre Beschäftigten von der Hauptstadtzulage profitieren sollen.“
FU und HU

Der Berliner Senat hatte in der Vergangenheit den Anspruch der Hochschulbeschäftigten auf die Hauptstadtzulage nicht anerkannt und die Refinanzierung der Kosten verweigert. Deshalb hatten die Berliner Hochschulen die Auszahlung der Hauptstadtzulage an ihre Beschäftigten nicht vorgenommen. Die von den Hochschulen eingereichte Klage sollte Rechtssicherheit schaffen. 

„Wir sehen das Urteil als wegweisend auch für andere sogenannte Anwender, wie die TU Berlin.“
Benjamin Roscher, ver.di Berlin-Brandenburg

Benjamin Roscher, stellvertretender Landesbezirksleiter für ver.di Berlin-Brandenburg, erklärt dazu: „Jetzt haben wir Klarheit. Die HU und FU müssen die Hauptstadtzulage zahlen. Wir sehen das Urteil als wegweisend auch für andere sogenannte Anwender, wie die TU Berlin.“ Den Berliner Senat fordere die Gewerkschaft auf, den Einrichtungen die entstandenen und entstehenden Kosten vollständig zu refinanzieren. 

Kosten in Millionenhöhe für Hochschulen kaum finanzierbar 

Anders als der Senatsverwaltung selbst und den Landesbehörden hat die Berliner Landesregierung den Berliner Hochschulen bisher keine zusätzlichen Mittel für die Finanzierung zur Verfügung gestellt. Die Hochschulleitungen und Gewerkschaften wenden sich gemeinsam gegen diese Form der Ungleichbehandlung, heißt es in der Pressemitteilung der Universitäten. 

Da sich das Urteil wesentlich gegen die Unterscheidung in unmittelbare und mittelbare Beschäftigte des Landes Berlin richte, forderten die Universitäten und die Gewerkschaften das Abgeordnetenhaus auf, die notwendigen Mittel für die Hauptstadtzulage bereitzustellen. Mit der Zahlungsverpflichtung kämen auf beide Universitäten erhebliche Mehrkosten in den nächsten Jahren zu, die sich für 2025 zusammen auf rund 10 Millionen Euro belaufen würden. 

Die Kosten in Millionenhöhe würden die ohnehin angespannte finanzielle Lage, in der sich die Hochschulen aufgrund der Etatkürzungen aktuell befänden, weiter verschärfen. Der Tarifvertrag Hauptstadtzulage ist bereits am 1. April 2025 in Kraft getreten und daher werden Nachzahlungen notwendig, sollte das Urteil Bestand haben. 

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts gelte nicht für alle Berliner Hochschulen, sondern allein für die FU und die HU, da diese spezielle Anwenderverträge abgeschlossen hätten, erläutern die beiden Universitäten. Für alle anderen Berliner Hochschulen gelte der TV-L. Von der Entscheidung dürfte dennoch ein Signal für die anderen Berliner Hochschulen ausgehen.