Leverkusen – Nach fast vier Jahren juristischem Tauziehen ist die Entscheidung gefallen: Der berüchtigte Al-Zein-Clan muss seine Luxusvilla in Leverkusen abgeben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision von Mohamed Al-Zein verworfen. Das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Die Villa mit 300 Quadratmetern Wohnfläche und 1700 Quadratmetern Grundstück in Leverkusen (Nordrhein-Westfalen) war Dreh- und Angelpunkt der Großfamilie. Clan-Chef Badia Al-Zein (50, Spitzname Buddy) und mehrere Familienmitglieder lebten auf dem Anwesen.
Villa-Besitzer Mohamed, Sohn von Clan-Boss Badia, wurde bei der Razzia im Juni 2021 festgenommen
Foto: Tim Oelbermann
Die Luxusvilla muss nun an den Staat übergeben werden. Julius Sterzel, Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, zu BILD: „Mit dem Beschluss ist nun der Weg für die Verwertung frei. In der Regel bedeutet das, dass ein Haus veräußert wird.“ Ob es zur Zwangsversteigerung kommt oder ein anderer Weg gewählt wird, soll jetzt geprüft werden.
Vater sitzt im Gefängnis
Bereits im April hatte das Landgericht die Einziehung des Anwesens angeordnet. Buddys Sohn Mohamed Al-Zein, als Eigentümer eingetragen, war zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen Geldwäsche verurteilt worden. Sein Vater, Clan-Chef Badia Al-Zein, sitzt bereits eine sechsjährige Haftstrafe wegen Geiselnahme und Sozialbetrugs ab.
Clan-Boss Badia Al-Zein stolziert im Jahr 2022 mit Rauschebart, Gucci-Jogger und schwarzem Daunenmantel ins Gericht
Foto: Uli Engers
Die Entscheidung zog sich, weil Mohamed Al-Zein sich auf das Jugendstrafrecht berief. Doch das Landgericht entschied in einem weiteren Verfahren vor der Jugendkammer, dass er beim Hauskauf bereits 21 war – also voll strafmündig.
Polizei findet bei Razzia hohe Summen Bargeld
Die Rheindorfer Villa war 2021 Ziel einer Großrazzia. Die Polizei beschlagnahmte Bargeld in sechsstelliger Höhe und Luxusuhren im Wert von 160.000 Euro. Der Familien-Clan hätte banden- und gewerbsmäßigen Betrug begangen, hatte das Landgericht in seinem ersten Urteil festgestellt.
So hätten sie das Jobcenter Leverkusen mit falschen oder unterbliebenen Angaben veranlasst, insgesamt 462.000 Euro Sozialhilfe und Krankenkassenbeiträge für die Familienmitglieder auszuzahlen. Mit dem Geld wurde auch der Kredit für das Haus bezahlt.
BGH lässt Al-Zein-Clan abblitzen
„Mit Einkünften aus Straftaten haben die Angeklagten ein erhebliches Vermögen angehäuft“, sagte ein Staatsanwalt beim Prozessauftakt. „Sie trugen Rolex-Uhren und fuhren Mercedes S-Klasse.“ In einem Finanztopf hätten sich stets zwischen 100.000 und 300.000 Euro befunden.
Mit dem BGH-Beschluss ist klar: Der Staat kann nun auf die Villa zugreifen. Die Zwangsversteigerung steht bevor – ein deutliches Signal im Kampf gegen organisierte Kriminalität.