Leipzig. Nun ist es fix: Mit großer Mehrheit hat der Leipziger Stadtrat am Mittwochabend eine neue Hundesteuersatzung verabschiedet. Demnach müssen Halterinnen und Halter ab dem 1. Januar 2026 für den ersten Hund 150 Euro im Jahr statt bisher 96 Euro in die Stadtkasse einzahlen. Jeder weitere Vierbeiner kostet ebenfalls 150 Euro pro Jahr (bislang 192 Euro). Die neuen Steuersätze bescheren dem Finanzdezernat von Bürgermeister Torsten Bonew (CDU) jährliche Mehreinnahmen von rund 1,2 Millionen Euro.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

Die Satzung sieht einige Sonderregelungen vor. Welpen bis zu einem Alter von sechs Monaten sind von der Steuerpflicht ausgenommen. Auch für einen Hund, der im Tierheim Leipzig erworben wird, muss in den ersten sechs Monaten der Haltung nicht gezahlt werden. Eine generelle Steuerbefreiung gilt für Rettungs- und Assistenzhunde ab dem Moment ihrer Ausbildung.

Für „gechippte“ Hunde gibt es 30 Euro Rabatt

30 Euro Rabatt im Jahr gibt es bis einschließlich 2029, wenn der Halter bereit ist, seinen Liebling „chippen“ zu lassen. Vierbeiner dauerhaft mit einem fälschungssicheren, elektronisch lesbaren Mikrochip durch einen Tierarzt kennzeichnen zu lassen, sehen Pläne der EU längst vor. Wer sich darauf jetzt schon einlässt und sein Einverständnis erklärt, dass Mitarbeiter des Leipziger Ordnungsamtes bei ihren Kontrollgängen die Daten des Transponders auslesen dürfen, kann also sparen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

Die AfD-Fraktion brachte für zwei Änderungsanträge keine Mehrheiten zusammen. Ein Vorschlag hatte besagt, es bei den 96 Euro für den ersten Hund beziehungsweise den 192 Euro für jedes weitere Tier zu belassen und Vierbeiner im Sinne des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden des Freistaates Sachsen (GefHundG) ab 2027 mit jährlich 600 Euro besonders drastisch zu besteuern. Allerdings waren Verwaltung, das Gros der Fraktionen und der Tierschutzbeirat vor einigen Tagen übereingekommen, sich mit dem Thema Listenhunde in zwölf Monaten intensiver zu befassen.

Vergnügungssteuer kann künftig online angemeldet werden

Nahezu einstimmig fiel das Votum aus, die Vergnügungssteuersatzung der Stadt zu ändern: Demnächst können Betreiber von Glücksspielautomaten, Filmkabinen und Schauapparaten ihre Steueranmeldungen auch online über das Behördenportal Amt24 einreichen. Keine Mehrheit gab es hingegen für den Vorstoß der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bei der Gelegenheit gleich mal an der Abgabenschraube zu drehen.

Stadträtin Sylvia Herbst-Weckel hatte Leipzig die monatlichen Steuersätze der Stadt Zwickau empfohlen. Für Automaten ohne Gewinnmöglichkeit, die in Spielhallen stehen, wären künftig 140 Euro statt 70 Euro, für Geräte in Gaststätten 70 Euro statt 35 Euro fällig gewesen. Die klamme Kasse der Kommune, in die momentan rund drei Millionen Euro Vergnügungssteuer im Jahr fließen, würde so immerhin um zusätzliche 21.000 Euro bereichert, argumentierte die Grüne. Das überzeugte den großen Rest des Plenums aber nicht.

LVZ