Mannheim (Baden-Württemberg) – Es waren nur 35 Sekunden, doch sie veränderten das Leben vieler Menschen für immer. Am 3. März steuerte Alexander S. (40) seinen Ford Fiesta gegen 12.14 Uhr in die Fußgängerzone. Mit rund 50 km/h raste er auf Menschen zu.

Zwei von ihnen starben: eine Seniorin (83) und der Angestellte Albert K. (54), der gerade in seiner Mittagspause in ein Brötchen biss. 14 weitere Menschen wurden verletzt, darunter ein zweijähriges Kind. Das Landgericht Mannheim (Baden-Württemberg) verurteilte Alexander S. nun wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Er wurde in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Die Kammer folgte der Anklage: Alexander S. habe gezielt Passanten verfolgt und dabei das „Überraschungsmoment“ ausgenutzt. Oberstaatsanwältin Jeanette Zipperer hatte das in ihrem Plädoyer so beschrieben.

Mit einem Ford Fiesta raste der Amokfahrer am Rosenmontag in eine Menschenmenge. Zwei Menschen starben

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Foto: Michael Ruffler

Bedrückende Stille im Gerichtssaal

Während im Gericht die Amokfahrt nachgezeichnet wurde, herrschte im Saal bedrückende Stille. Der Angeklagte aus Ludwigshafen hörte die Urteilsbegründung mit gesenktem Blick, atmete mehrmals schwer. Ein Sachverständiger diagnostizierte ihm eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung. Diese habe sein Handeln geprägt und zu einer verminderten Schuldfähigkeit geführt. An der lebenslangen Strafe änderte das jedoch nichts.

In sozialen Medien posierte Alexander S. mit einer Waffe

In sozialen Medien posierte Alexander S. mit einer Waffe

Foto: privat

Ursprünglich wollte Alexander S. die Amokfahrt in Offenbach durchführen. Mannheim sei eine spontane Entscheidung gewesen. Möglicherweise verhinderte ein Taxifahrer weitere Tote. Als Alexander S. in einer Sackgasse wenden wollte, stellte sich ihm der Fahrer A. Muhammad in den Weg. „Geistesgegenwärtig und mutig“, wie das Gericht feststellte.

Links hinten das Auto des Täters, vorne rechts das Taxi, dessen Fahrer die tödliche Fahrt stoppte

Links hinten das Auto des Täters, vorne rechts das Taxi, dessen Fahrer die tödliche Fahrt stoppte

Foto: Michael Ruffler

Taxifahrer stellte den Amokfahrer

Der Täter feuerte daraufhin mit einer Schreckschusswaffe auf die beschädigte Windschutzscheibe, um den Mann einzuschüchtern, und flüchtete. Kurz darauf schoss er sich mit der Waffe in den Mund und kam in ein Krankenhaus. Dort berichtete Alexander S. von einer schweren Kindheit, von Gewalt, Drogen und Alkohol. Er habe Job und Krankenversicherung verloren und deshalb seine Medikamente nicht mehr genommen.

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Kurz vor der Tat habe er Hoffnung auf eine Beziehung zu einer deutlich jüngeren Frau gehabt. Die Zurückweisung sei, so der Richter während des Prozesses, „bildlich gesprochen der Tropfen gewesen, der das Fass zum Überlaufen brachte“. Ob Revision eingelegt wird, ist noch offen. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.