Eine Pflegekraft begleitet die Bewohnerin eines Altenheims mit Rollator beim Gang durch den Flur.

Stand: 18.12.2025 15:31 Uhr

Der niedersächsische Flüchtlingsrat hat die Abschiebung einer Pflegehelferin aus dem Landkreis Osnabrück kritisiert. Die Frau sei am Montag aus der Abschiebungshaft heraus nach Ruanda abgeschoben worden.

Nach Angaben des Flüchtlingsrates von Dienstag war die Frau vor Ort umfassend integriert: Sie lebte seit drei Jahren im Landkreis Osnabrück, arbeitete dort als Pflegehelferin in einem Seniorenzentrum und sei ein fester Bestandteil des Teams gewesen. Im kommenden Jahr habe sie eine Ausbildung zur Pflegeassistenz beginnen wollen. Dennoch habe der Landkreis Osnabrück die Abschiebung betrieben, obwohl sie „in jeglicher Hinsicht“ integriert und verwurzelt gewesen sei, heißt es vom Flüchtlingsrat.

Landkreis reagiert auf Kritik

Der Landkreis Osnabrück bestätigte auf Anfrage des NDR Niedersachsen die Abschiebung der Frau. Die Abschiebung sei von Gerichten als rechtmäßig anerkannt worden, so die Behörde. Auch habe man die Betroffene beraten, inwiefern eine spätere Wiedereinreise möglich sei. Das lehnte die Frau dem Landkreis zufolge jedoch ab. Die Behörde wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass auch ein Antrag bei der Härtefallkommission keinen Erfolg hatte. Diese Entscheidung habe aber nicht beim Landkreis Osnabrück gelegen, außerdem sei eine Abschiebung keine Ermessensentscheidung.

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Nach dem Tod einer 16-Jährigen in Friedland sollen ausreisepflichtige Personen künftig schneller in Gewahrsam kommen.

Flüchtlingsrat kritisiert Migrationspolitik

Simon Wittekindt vom Flüchtlingsrat, der die Betroffene und ihre Unterstützer nach eigenen Angaben über Wochen begleitet hatte, spricht von einer politisch motivierten Migrationspolitik. Diese setze ihren Schwerpunkt zunehmend auf die Steigerung der Abschiebezahlen. Es sei kaum nachvollziehbar, warum die Abschiebung durchgesetzt wurde, während Deutschland gleichzeitig gezielt Pflegefachkräfte aus dem Ausland anwerbe. Nach Angaben des Flüchtlingsrates hätten in wenigen Monaten die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis vorgelegen. Diese Zeit hätte durch eine Ermessensduldung überbrückt werden können. Dennoch seien alle Versuche gescheitert, die Abschiebung auszusetzen. Ein Härtefallantrag sei nicht zur Beratung angenommen worden, Eilrechtsschutzverfahren blieben erfolglos. Auch eine Haftbeschwerde sei vom Landgericht Hannover abgewiesen worden.

Forderung nach mehr Bleibeperspektiven

Der Geschäftsführer des Flüchtlingsrates, Kai Weber, fordert ein Umdenken in der Migrationspolitik. „Der effektivste Weg, die Zahl der ausreisepflichtigen Personen zu senken, ist und bleibt die Schaffung von Bleibeperspektiven“, sagte Weber. Die Ausländerbehörden müssten alle rechtlich verfügbaren Spielräume nutzen, um Bleibeperspektiven zu eröffnen. Zudem müssten die Möglichkeiten für einen Spurwechsel von Asylverfahren hin zu Aufenthaltstiteln für Ausbildung und Arbeit verbessert werden.

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