Tiefgarage Kongress am Park: Und täglich grüßt das Murmeltier

Die Fraktion Bürgerliche Mitte fordert eine Prüfung für eine Tiefgarage im unmittel­baren Umfeld der Kongress­halle. Ein Blick in die städtischen Archive zeigt jedoch: Die Stadt Augsburg war in dieser Frage bereits vor Jahren deutlich weiter. Hat die Fraktion die umfang­reichen Vor­arbeiten der Verwaltung übersehen?

Von Bruno Stubenrauch

Alter Wein in neuen Schläuchen: CSU-Antrag aus dem Jahr 2013 für eine Tief­garage mit 300 Plätzen auf der Freifläche vor der Kongress­halle (Visuali­sierung im Stadtmodell: DAZ-Archiv)

Dass der Veranstaltungsort „Kongress am Park“ über keine eigenen Stellplätze verfügt, ist seit 13 Jahren ein wieder­kehrendes Thema. Um den Standort zu stärken, hat die Fraktion Bürger­liche Mitte (Freie Wähler, FDP, Pro Augsburg) nun einen Prüfantrag eingebracht: Unter der Freifläche zwischen Kongress­halle und Gögginger Straße soll eine Tiefgarage entstehen, idealer­weise finanziert durch private Investoren.

Was zunächst nach einem konstruktiven Impuls klingt, sorgt bei Kennern der Augs­burger Kommunal­politik allerdings für Stirn­runzeln. Denn die nun geforderten Prüfungen liegen längst abge­schlossen in den Akten der Stadtverwaltung.

Vorschlag wurde bereits verworfen

In ihrem Antrag ersucht die Fraktion um eine Unter­suchung der baulichen und genehmigungs­recht­lichen Reali­sier­bar­keit auf der Freifläche. Dabei geriet offenbar in Vergessen­heit, dass genau dieser Standort bereits 2015 eingehend geprüft wurde (Beschluss­vorlage BSV/14/02462, Prüfauftrag Tiefgarage Kongress am Park). Das damalige Fazit der Verwaltung fiel eindeutig aus: Da das Areal Teil des Land­schafts­schutz­gebiets „Wittels­bacher­park“ ist, gilt eine Bebauung der Fläche als rechtlich hoch problematisch.

Hinzu kamen erhebliche verkehr­liche Nachteile. Die Zufahrt zur Garage wäre nach damaliger Prüfung lediglich von Norden her möglich gewesen – mit ent­sprechen­den Umwegen und Wende­manövern für den aus südlicher Richtung kommenden Verkehr. In der abschlie­ßenden Machbar­keits­studie von 2016 (Bericht BER/16/00741) wurde die Freifläche daher zugunsten einer Lösung unter der Gögginger Straße verworfen. Durch die Plat­zierung der Straßen­bahn­halte­stelle direkt darüber wäre aus einer reinen Event­garage zudem eine förder­fähige Park-&-Ride-Anlage entstanden.

Investorenmodell war bereits unter­schrifts­reif

Auch der Wunsch, ein Modell mit privaten Investoren zu prüfen, gleicht einem Blick in den Rückspiegel. Bereits im Jahr 2020 stand die Stadt Augsburg kurz vor der Vergabe der Planungs­leistungen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Verwaltung:

  • eine qualifizierte Markt­erkundung bei poten­ziellen Betreibern durchgeführt,
  • gemeinsam mit einer Fachkanzlei ein fertiges Inve­storen­auswahl­verfahren konzipiert und
  • ein europaweites Vergabe­verfahren ein­geleitet.

Gestoppt wurde dieses Verfahren im Juni 2020 nicht mangels Interesses, sondern infolge der erheblichen finan­ziellen Unsicher­heiten durch die Corona-Pandemie.

Es geht auch schlanker

Es entsteht der Eindruck, dass die Bürgerliche Mitte bei der Aus­ar­beitung ihres Antrags übersehen hat, wie weit die Stadt Augsburg dieses Projekt bereits voran­getrieben hatte. Sämtliche „belastbaren Fakten“, die nun einge­fordert werden, liegen längst vor: Der Standort auf der Freifläche ist rechtlich kaum genehmi­gungs­fähig und verkehrlich nur einge­schränkt sinnvoll. Zudem wurde ein Inve­storen­modell bereits bis zur Marktreife entwickelt.

Statt ein neues, kostenintensives Prüf­ver­fahren anzu­stoßen, könnte der Antrag daher deutlich schlanker ausfallen – etwa mit der Frage, ob die finan­zielle Situa­tion der Stadt heute eine Wieder­aufnahme der ausge­arbei­teten Planungen unter der Gögginger Straße zulässt. Das würde nicht nur Zeit, sondern auch erhebliche Doppelarbeit sparen.

Artikel vom

19.12.2025

| Autor: Bruno Stubenrauch
Rubrik: Anträge der Parteien