Die unabgesprochene Weiterleitung einer an die Staatsanwaltschaft Dresden gerichteten E-Mail mit Recherche-Anfragen an die Verteidigung von Ex-Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) stellt einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Pressefreiheit dar. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden nach einer Klage des Tagesspiegels entschieden.