Ein Urteil, was im wahrsten Sinne des Wortes, bahnbrechend ist. Die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat Präzedenzwirkung wie selbst der Pressesprecher des LSG Thomas Drappatz mitteilte. Das Urteil betrifft zwar nur einen Einzelfall- dennoch erkannte das LSG mit Urteil vom 27.11.2025 die chronische Fatique als Berufskrankheit an und sprach der Klägerin eine gesetzliche Unfallrente zu. Die Entscheidung bringt Hoffnung für viele Betroffene- auch im Bereich der gesetzlichen Renten wegen Erwerbsminderung. Warum das Gericht der Klägerin Recht gab und warum diese Entscheidung bahnbrechend ist, erläutern wir in diesem Beitrag.

Bahnbrechendes Rentenurteil: Rente wegen chronischer Fatique zuerkannt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte einen Fall zu entscheiden, bei die Klägerin wegen Fatigue-Syndrom eine Berufskrankheit zuerkannt haben wollte und dann eine Verletztenrente. 

Was ist im Fall geschehen?
 

Die Klägerin- eine Er­zie­he­rin an einer Grundschule im Berliner Umland- er­krankte 2012 auf Arbeit an einer  Rin­gel­rö­teln-In­fek­ti­on, die bei ihr ein chro­ni­sches Fa­ti­gue-Syn­drom auslöste. Die Betroffene litt an einer starken körperlichen und geistigen Erschöpfung. Sie beantragte bei der beklagten Berufsgenossenschaft (BG) die Anerkennung einer Berufskrankheit und die Zahlung einer Rente nach dem SGB VII. Die BG lehnte den Antrag ab. Das SG Frankfurt (Oder) sprach ihr nach der Klage die begehrte Rente zu. Das LSG Berlin-Brandenburg musste sich nach eingelegter Berufung durch die Beklagte mit diesem Fall in der Zweiten Instanz beschäftigen! 

Kernfrage des Rechtsstreites:

Muss die Un­fall­ver­si­che­rung eine Rente wegen Chronischer Fatique zahlen?

  • Das LSG Ber­lin-Bran­den­burg hat ent­schie­den – mög­li­cher­wei­se mit Fol­gen für viele wei­te­re Kla­gen.

 

stilisierter Kopf mit einem Blitz im Gehirn und der Unterschrift, Gut zu wissenLeitsatz der Entscheidung des LSG!

Wer beruflich bedingt eine Virusinfektion erleidet und sich hieraus ein Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS) entwickelt, kann Anspruch auf eine Unfallrente ( Verletztengeld, Reha-Leistungen und Pflegeleistungen) haben. Urteil des LSG Berlin-Brandenburg  vom 27.11.2025, Aktenzeichen L 3 U 206/19.

Was ist das Fatique Syndrom?

Das Chronische Fatigue-Syndrom ist eine häufige und oft schwer verlaufende Multisystemerkrankung. Diese kann besonders nach Infektionen auftreten. Typische Symptome sind unter anderem extreme und dauerhafte Erschöpfung sowie Konzentrations- und Schlafstörungen.

Frank Weise medizinischer BeraterFatique-Betroffene sollten sich unbedingt gut beraten und auf ein EM-Renten-und Unfallrentenverfahren vorbereiten!

Die Entscheidung des LSG vom 27.11.2025- bahnbrechender Präzedenzfall

Die Kläger bekam vor dem SG Frankfurt(Oder) Recht. Nach eingelegter Berufung durch die Berufsgenossenschaft entschied das LSG Berlin-Brandenburg in Teilen das Urteil. Es stellte erneut fest: 

  • das CFS ist eine Folge der Virusinfektion.
  • Berufsgenossenschaft ist zur Zahlung einer Rente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40% verurteilt.
  • Das SG Frankfurt (Oder) hatte ursprünglich eine zeitlich gestaffelte Rente von 60 bis 80% vorgesehen.

Entscheidung noch nicht rechtskräftig 

Das LSG- Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision den Angaben zufolge nicht zugelassen. Die Klägerin und die Beklagte können beim BSG die Zulassung der Revision beantragen.

Fakten im Überblick

  • Urteil hat Präzedenzwirkung
  • chronische Fatigue ausgelöst durch eine Infektion auf Arbeit kann Anspruch auf eine Unfallrente auslösen
  • Rechtlich gesehen ist damit auch grundsätzlich auch die Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung als Berufskrankheit möglich.
  • das Urteil kann auch positive Auswirkung auf die Gerichtspraxis in EM-Rentenverfahren nach § 43 SGB VI haben

Bahnbrechendes Rentenurteil: Rente wegen chronischer Fatique zuerkannt: Fazit!
Das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg macht für viele tausende Menschen, die an chronischer CFS leiden, Mut und Hoffnung. Die nächste Mauer im Sozialrecht in Sachen Corona-Infektion oder Infektion durch Zeckenbiss oder ausgelöst durch Infekte auf Arbeit ist eingestürzt. Wer infektbedingt an einer CFS leidet, kann Anspruch auf eine Rente nach dem SGB VII (Unfallversicherung) oder nach dem SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung) haben. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Betroffenen- die an CFS leiden.

Ja, ich möchte im Jahr 2025 früher in die Altersrente gehen

Peter Knöppel Rentenberater, Fachanwalt und Ideengeber

 
Autor des Beitrags: Peter Knöppel
Er ist Rechtsanwalt und gerichtlich zugelassener Rentenberater mit 25 Jahren Berufserfahrung und Ideengeber auf rentenbescheid24.de