Das Germanische Nationalmuseum und die Erben jüdischer Kunsthändler haben sich einvernehmlich auf die Rückgabe von fünf Werken geeinigt, die das Museum in der NS-Zeit von der Kunsthandlung erworben hatte. „Auf Grundlage umfassender Provenienzforschung und in Anerkennung der historischen Verantwortung“ habe der Verwaltungsrat des Museums der Restitution der Werke zugestimmt, heißt es in einer Mitteilung des Museums.

Werke stammten aus der Kunsthandlung der Familie Lion

Bei den Werken handelt es sich um eine vergoldete Vase, ein geschnitztes Musikemblem, einen Paravent, eine Zeichnung sowie ein als Seltenheit geltendes Vortragekreuz aus dem 14. Jahrhundert. Dieses fünfte Stück wurde vom Museum allerdings gleich wieder von den Erben zurückgekauft, da es kunsthistorisch bedeutsam sei.

Der Mitteilung zufolge handelt es sich um ein Vortragekreuz, das etwa bei Prozessionen an einer Stange vorangetragen wurde. Die 1310 bei Regensburg entstandene Arbeit sei eine Seltenheit, da sie beidseitig mit einem gekreuzigten Christus bemalt sei. Das Kreuz ist seit vielen Jahren Teil der Dauerausstellung des Germanischen Nationalmuseums. Durch den Kauf bleibe es nun der Öffentlichkeit weiter zugänglich.

Das Germanischen Nationalmuseum hatte die Kunstwerke in den Jahren 1933, 1934 und 1936 aus der Kunsthandlung der Gebrüder Louis, Hans und Fritz Lion in München erworben, die unter dem Druck der Judenverfolgung gezwungen waren, das Geschäft aufzugeben.

Erbengemeinschaft lobt Germanisches Nationalmuseum

Die Erbengemeinschaft lobte den guten und konstruktiven Dialog mit dem Museum und „die umgehende Würdigung“ des Anliegens in wenigen Monaten. „Die nun gefundene Lösung würdigt das Schicksal der verfolgten Brüder Lion und stellt einen wichtigen Akt der historischen Gerechtigkeit in Nürnberg dar“, sagte Erbenanwalt Hannes Hartung.

In einem anderen Fall streitet die Familie aber noch mit dem Freistaat. Hierbei geht es um die Rückgabe eines Werkes von Friedrich von Amerling aus den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen.

Einigung auch mit Erben des Kunsthistorikers Glaser

Erst am Mittwoch hatte das Germanische Nationalmuseum die Einigung mit den Erben des jüdischen Kunsthistorikers Curt Glaser aus Berlin bekannt gegeben, aus dessen Sammlung das Museum 1933 ebenfalls Werke erworben hatte. Wie das Museum mitteilte, habe man sie für den Erwerb von acht Zeichnungen aus der ehemaligen Sammlung des Kunsthistorikers Curt Glaser angemessen entschädigt.

Die Werke hatte Glaser im Mai 1933 in Berlin versteigern lassen. Dort waren sie vom Museum direkt erworben worden. Glaser war bis 1933 Direktor der Kunstbibliothek Berlin. Die Nazis entfernten ihn aufgrund seiner jüdischen Herkunft aus dem Staatsdienst. Daraufhin emigrierte Glaser im Juni 1933, zuvor ließ er unmittelbar vor und nach den Bücherverbrennungen der Nationalsozialisten im Mai 1933 große Teile seiner umfassenden Kunst- und Grafiksammlung, seiner Wohnungseinrichtung sowie seiner Kunstbibliothek versteigern.

Bei den Werken aus der Sammlung des Germanischen Nationalmuseums handelt es sich um Zeichnungen aus dem 16., 17. Und 18. Jahrhundert. Die acht Bilder verbleiben mit der Zustimmung der Erben nun in der Sammlung des Germanischen Nationalmuseums. Genauso wie zwei Gemälde und zwei Aquarelle aus der ehemaligen Sammlung Glasers, über die sich Museum und Erben bereits 2013 zu einer Lösung verständigt hatten.

Mit Informationen von dpa