Pauline (34) hatte bei der Fluggesellschaft Air France ein Familienticket gebucht, um mit ihrem Mann und ihrem 19 Monate alten Sohn von Toulouse nach Reims zu fliegen. Kurz vor der Abreise wurde das Baby jedoch krank und bekam eine Nasopharyngitis. Pauline entschied sich, allein zu fliegen. Zunächst klappte alles problemlos: Sie konnte in das Flugzeug einsteigen und sich auf einen der reservierten Plätze setzen.

Kurz darauf wurde sie jedoch von einem Crewmitglied aufgefordert, das Flugzeug wieder zu verlassen. „Ich durfte nicht bleiben, weil ich allein war, obwohl ich ein Familienticket hatte“, erklärte die Frau laut „Ouest-France.“

Airline lässt Frau mit „Familienticket“ nicht mitfliegen: Hätte eine „Geldstrafe“ von etwa 150 Euro zahlen müssen

Familientickets bieten einen Rabatt von bis zu 50 Prozent, doch Pauline kam allein. In solchen Fällen muss in der Regel eine „Geldstrafe“ von etwa 150 Euro gezahlt werden, um den Tarif anzupassen.

„Ihre Ankunft am Empfang nur wenige Minuten vor Abflug ermöglichte keine notwendige Fahrpreisanpassung. Wir bedauern, dass diese Situation die Kundin daran gehindert hat, den gebuchten Flug zu besteigen“, zitiert „Ouest-France“ eine Mitteilung des Unternehmens.

Pauline versicherte jedoch, dass ihr niemand angeboten habe, diesen Zuschlag zu zahlen: „Ich hätte es getan“, so die 34-Jährige. Sie habe das Gefühl, dass ihre Plätze an zwei andere Personen vergeben werden sollten, die Vorrang hatten.

Familienticket gebucht, aber nur einer kann reisen: So sind die Regeln

Es kann immer mal passieren, dass ein Krankheitsfall einen Strich durch die Reisepläne macht. Wenn bei einem Familienticket nur eine Person fliegt, wird der Flug für die anderen Passagiere als nicht angetreten betrachtet, was oft zum Verlust des gesamten Flugpreises führt, da Tickets personengebunden sind; man muss die Airline kontaktieren, um eine Stornierung oder Umbuchung zu versuchen, was je nach Tarifkosten verursacht und rechtzeitig geschehen muss, da eine nachträgliche Namensänderung meist teuer oder unmöglich ist

Was Sie tun müssen:

  • Sofort die Fluggesellschaft kontaktieren: Warten Sie nicht bis zum Reisetag. Rufen Sie umgehend die Airline an oder nutzen Sie deren Online-Funktionen.

  • Stornierung prüfen: Erkundigen Sie sich nach den Stornierungsbedingungen für Ihre Tickets. Oft werden reine Flugkosten nicht erstattet, aber eventuelle Steuern und Gebühren können zurückgezahlt werden, wenn Sie den Flug gar nicht antreten.

  • Umbuchung/Namensänderung: Fragen Sie, ob eine Umbuchung auf eine andere Person möglich ist. Bei vielen Airlines ist dies nur gegen hohe Gebühren (50 bis 150 Euro oder mehr) oder gar nicht erlaubt, besonders bei Billigfliegern kann dies eine Option sein.

  • Tarifbedingungen beachten: Familientickets sind oft an spezielle Bedingungen geknüpft. Wenn jemand nicht fliegt, kann dies den gesamten Buchungspreis beeinflussen, da die Tickets als einzelne Reisen behandelt werden.