Leipzig. Die Altkleidercontainer in Leipzig sind seit diesem Jahr zunehmend vermüllt. Ein Streit zwischen einem der Containerbetreiber und der Stadt könnte die Lage nun zusätzlich verschärfen. Konkret geht es um die Frage, wer den an den Altkleidercontainern immer wieder abgelagerten Sperrmüll beseitigt. Während die Stadt darauf pocht, dass die Containerbetreiber selbst dafür zuständig sind, sieht einer der Betreiber die Stadt in der Pflicht.
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Im Fokus stehen dabei die Altkleidercontainer der Firmen K+K Textilrecycling und Zawadzki Textilrecycling. Diese sind vor allem im Leipziger Westen aufgestellt. Geschäftsführer beider Firmen ist Lukasz Durlo.
Nach unserer Auffassung gehören Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Altreifen, Farben, Lacke, Altöl sowie sonstige gefährliche Abfälle nicht zum Sammelzweck von Altkleidercontainern.
Lukasz Durlo
Betreiber von Altkleidercontainern
„Nach unserer Auffassung gehören Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Altreifen, Farben, Lacke, Altöl sowie sonstige gefährliche Abfälle nicht zum Sammelzweck von Altkleidercontainern“, teilt er auf Nachfrage der Leipziger Volkszeitung mit. Dieser Müll müsse dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden. Im konkreten Fall wäre das die Stadt Leipzig mit ihrem Eigenbetrieb Stadtreinigung.
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„Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir die Problematik illegaler Ablagerungen sehr ernst nehmen und bereits erhebliche eigene Aufwendungen zur Gefahrenabwehr und zur Sicherung der Standorte leisten“, sagt Durlo. Man führe schon Gespräche mit der Stadt, um „eine rechtssichere und praktikable Lösung zur Zuständigkeitsabgrenzung zu finden“.
Stadt Leipzig verweist auf die aus ihrer Sicht eindeutige Rechtslage
Die Leipziger Stadtverwaltung ist daran aber gar nicht interessiert – und verweist auf die aus ihrer Sicht eindeutige Rechtslage.
Die Stadt erteilt den derzeit fünf Containerbetreibern in Leipzig eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen der Container auf der Straße. Damit gehe eine Verkehrssicherungspflicht einher, so das Rathaus. Der Straßenverkehr dürfe nicht beeinträchtigt werden. Konkret: Mit Erteilung der Sondernutzungserlaubnis werden die Containerbetreiber dazu verpflichtet, Nebenablagerungen aller Abfallgruppen im Umkreis von fünf Metern um den Containerstandort zu beseitigen. „Dies ist eine Auflage, die aus straßenrechtlichen Gründen erforderlich ist.“
Containerbetreiber drohen Geldbußen von bis zu 500 Euro
Die Stadt weist darauf hin, dass die mit der Sondernutzungserlaubnis verbundenen Auflagen den Containerbetreibern von Anfang an bekannt sind. „Gegen diese Auflage ist der Betreiber nicht vorgegangen, sodass diese rechtlich wirksam ist. Der Betreiber ist daher verpflichtet, diese einzuhalten.“
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Dem Containerbetreiber Durlo drohen nun Geldbußen von bis zu 500 Euro, sollte er sich nicht an die Auflagen halten. Bleibt der Sperrmüll trotzdem an den Altkleidercontainern liegen, kann die Stadt die Stadtreinigung nach Ablauf einer Frist zum Beseitigen des Sperrmülls beauftragen. Die Kosten für die Beräumung müsste dann der Containerbetreiber übernehmen.
Eine gute Nachricht im Zusammenhang mit den Altkleidercontainern gibt es aber auch. Die Leipziger Volkszeitung hatte zuletzt Anfang Dezember über die Vermüllung der Altkleidercontainer berichtet.
Anschließend wurden die Container vielerorts geleert und das Umfeld der Container gereinigt. So wurde ein aufgebrochener und vermüllter Altkleidercontainer in der Bienerstraße in der Nähe des Lindenauer Hafens zwischenzeitlich entfernt.
LVZ