Dresden – Wahnsinns-Tat in einem Taxi zum Hotel. Ein Flüchtling (28) attackierte im Mai 2025 in Dresden während der Fahrt einen Taxifahrer (54) mit einer Machete. Dabei schlug er dem Mann laut Staatsanwaltschaft von hinten zweimal auf den Kopf und hielt ihm die Machete auch an den Hals.

Bei der Tat krachte das Taxi gegen den Bordstein, der Fahrer konnte sich mit Pfefferspray wehren. Der Macheten-Angreifer floh zu Fuß und wurde später festgenommen. Der Taxifahrer überlebte schwer verletzt. Der Ablauf der Tat ist unstrittig, diesen räumt der Angeklagte im Prozess vor dem Landgericht Dresden jetzt selbst ein. Doch warum der Mann in Deutschland ist, wirft viele Fragen auf.

Fluchtgrund: Angeklagter wollte studieren

2015 sei er nach Deutschland gekommen, lässt der Angeklagte über seinen Dolmetscher ausrichten. Fluchtgrund: Er wollte „Grafik“ studieren. Richter Max Baumgarten (30): „Gab es noch einen anderen Grund, warum sie den Iran verlassen haben?“ Der Angeklagte: „Ich wollte nur studieren.“ Warum er überhaupt Asyl bekommen hat – unklar!

Von diesem Taxistand am Dresdner Hauptbahnhof startete die Fahrt zum Hotel

Von diesem Taxistand am Dresdner Hauptbahnhof startete die Fahrt zum Hotel

Foto: Olaf Rentsch

Schutzsuchender wohnte im Hotel

Zum Studium kam es nicht. Der Vorsitzende Richter Herbert Pröls (63) fragt: „Sind Sie hier mal einem Beschäftigungsverhältnis über längere Zeit nachgegangen?“ Der Flüchtling: „Nein, ich habe nie gearbeitet.“

Vorsitzender Richter Herbert Pröls (63) wollte am ersten Prozesstag wissen, warum der Angeklagte nach Deutschland kam

Vorsitzender Richter Herbert Pröls (63) leitet die 1. Strafkammer mit drei Richtern und zwei Schöffen

Foto: Olaf Rentsch

Wann er das letzte Mal an seiner Meldeadresse in Dresden gewesen sei? „Ich glaube 2020“, so der Angeklagte. Gewohnt hätte er bei einem Freund oder im Hotel. Dort wollte er auch in der Tatnacht hin, 240 Euro hatte er dabei.

Machete im Rucksack, Messer in Jacke

Pröls fragt weiter: „In ihrem Rucksack ist eine Machete gefunden worden. Das ist nicht so ganz üblich.“ Der Iraner sagt, die hätte er zu seiner Verteidigung dabei, obwohl er bisher nie angegriffen worden sei.

So sah die Machete (Symbolbild) aus, welche der Angeklagte im Rucksack hatte. Klingenlänge: 45 cm

So sah die Machete aus, welche der Angeklagte im Rucksack hatte. Klingenlänge: 45 cm (Symbolbild)

Foto: Olaf Rentsch

Zugeschlagen hätte der Iraner nach seinen Angaben nicht mit der Machete, sondern mit einem Messer. Pröls hakte nach: „Beschreiben Sie mal.“ Wie sah das Messer aus?“ Der Iraner zeigt die Länge mit den Händen. Der Richter: „Das ist die Länge eines römischen Kurzschwertes.“

Der Angeklagte sagte, die Machete wäre in seinem Rucksack gewesen, das Messer in der Jacke: „Ich habe extra ein Loch in die Jacke gemacht, dass es reinpasst.“

So soll das Messer (Symbolbild) ausgesehen haben, welches der Angeklagte in seiner Jacke trug

So soll das Messer ausgesehen haben, welches der Angeklagte in seiner Jacke trug (Symbolbild)

Foto: Olaf Rentsch

War der Angreifer schuldunfähig?

Der Iraner stand nach BILD-Informationen zur Tatzeit unter Bewährung, saß bereits in Haft. Er berichtete, täglich Heroin geraucht und auch andere Drogen und Alkohol konsumiert zu haben. Damit finanzierte er neben „500 Euro vom Jobcenter“ mutmaßlich auch sein Leben – und die Drogen trieben ihn scheinbar in den Wahn.

Mit dem Taxifahrer – einem Syrer – hätte er per Handzeichen kommuniziert. Der Iraner glaubte, betäubt zu werden, man wolle „seine inneren Organe“ entnehmen und verkaufen, daher griff er an. Es wären zudem Leute hinter ihm her, die glaubten, er hätte Geld.

Das Gericht muss nun anhand von Gutachtern klären, ob der Angeklagte schuldunfähig ist und an paranoider Schizophrenie leidet. Ihm droht die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie.