
AUDIO: Neues Schiedsgericht zur NS-Raubkunst: Der Fall Hannover (4 Min)
Stand: 22.12.2025 06:00 Uhr
Seit Anfang Dezember gibt es ein neues Schiedsgericht zur NS-Raubkunst. Die Hoffnung ist, dass Streitfälle zwischen Erben und Museen endlich geklärt werden. Kommt nun neuer Schwung in zwei prominente Fälle in Norddeutschland?
Die Erben des jüdischen Fabrikanten und Kunstsammlers Max Levy lassen nicht locker. Die Familie lebt seit der Flucht aus Nazi-Deutschland in Brasilien. Von dort aus fordert sie seit nunmehr 17 Jahren von der Stadt Hannover, ihr ein Ölgemälde des impressionistischen Malers Lovis Corinth zurückzugeben – bisher vergeblich. Sein Blumenstillleben „Bunte Wicken und Rosen, Erbsenblüten“ entstand im Jahr 1913. Experten schätzen den aktuellen Wert auf mehrere Hunderttausend Euro. Heute gehört es zur Sammlung des städtischen Sprengel Museums.
Flucht kurz vor Kriegsbeginn 1939

Um dieses Stillleben des Malers Lovis Corinth geht es im Raubkunst-Fall von Hannover.
Die Erben von Max Levy sagen: Das Bild gehörte uns, es hing bis Ende der 1930er-Jahre in der Familien-Villa in Berlin. Das hat die Tochter von Max Levy in einer eidesstattlichen Versicherung bezeugt. Demnach konnte sie sich gut daran erinnern, wie sie als junges Mädchen das Blumen-Gemälde im Salon häufig betrachtet hat. Als die Familie im Sommer 1939 wegen der Verfolgung durch die Nationalsozialisten Deutschland verlassen musste, konnte sie ihre Kunstsammlung nicht mitnehmen. Das Bild sei daraufhin verloren gegangen. Später tauchte das Kunstwerk in der Sammlung des NSDAP-Mitglieds Conrad Doebbeke auf.
Es ist bekannt, dass Doebbeke während der NS-Herrschaft jüdischen Familien, die aufgrund der Verfolgung in Not geraten waren, Kunstwerke abkaufte – in den meisten Fällen wohl weit unter Wert. Die Stadt Hannover kaufte im Jahr 1949 insgesamt 114 Kunstwerke aus der Doebbecke-Sammlung – auch das besagte Stillleben von Lovis Corinth.
Gemeint sind Kunstwerke und Kulturgüter, die Opfer der Nationalsozialisten aufgrund der Verfolgung zwischen 1933 und 1945 verloren. In den meisten Fällen handelt es sich um jüdische Familien. Manches beschlagnahmten die Nazis direkt. Manchmal waren Menschen gezwungen, ihr Hab und Gut weit unter Wert zu verkaufen, weil sie Deutschland verlassen mussten oder von den Nationalsozialisten in Konzentrationslager verschleppt wurden. Laut Schätzungen geht es um insgesamt mehr als 600.000 Kunstwerke. Nur ein kleiner Teil wurde bislang zurückgegeben.
Sprengel Museum: „Das Bild soll der Richtige bekommen“
Ja, bei dem Gemälde handele es sich vermutlich um NS-Raubkunst, sagt Reinhard Spieler im Gespräch mit dem NDR. Er ist seit 2014 Direktor des Sprengel Museums. „Wir sind bereit, das Gemälde zurückzugeben. Aber wir wollen auch, dass es der Richtige oder die Richtige bekommt.“
Aber wer ist der oder die Richtige? Wer war in den 1930er-Jahren der letzte Eigentümer des Gemäldes und hätte Anspruch auf eine Rückgabe? Die Stadt Hannover will den Fall nun vor das neue Schiedsgericht bringen. Die Vorbereitungen dazu laufen auf Seiten der Stadt bereits, so Spieler. „Neu ist jetzt, dass es beim Schiedsgericht eine rechtsverbindliche Entscheidung gibt. Die Beratende Kommission, die es vorher gab, sprach ja nur Empfehlungen aus. Das Schiedsgericht bringt also einfach Sicherheit.“
Hat Max Levy das Gemälde vor 1933 verkauft?
Bislang konnten die Erben sich nicht mit der Stadt Hannover einigen, sie beklagen eine Hinhalte-Taktik. Aber Museumsdirektor Spieler sagt: „Die Familie Levy kommt unserer Meinung nach nicht für eine Rückgabe des Gemäldes infrage.“
Die Stadt Hannover meint: Es sei nicht erwiesen, dass das Gemälde von Lovis Corinth während der NS-Herrschaft immer noch im Besitz der Familie Levy war. Dies würde aber nicht zu der Aussage der Tochter passen, dass das Bild auch nach 1933 in der Familienvilla hing. Die Stadt Hannover ignoriert die eidesstattliche Versicherung der Tochter und interpretiert die raren Archivfunde wie folgt: Levy habe das Gemälde vermutlich Anfang der 1920er-Jahre besessen und vor der Machtergreifung 1933 wieder verkauft.
Mehrere jüdische Namen im Werkverzeichnis
Spätere Besitzer könnten demnach der Galerist Justin Thannhauser oder die Kunstsammlerin Toni Lessing gewesen sein. „Aber das ist nicht ganz klar, es gibt letztlich keine Faktenlage dazu“, räumt Spieler ein. Und doch sagt der Museumsdirektor: „Wir denken, dass es einer der beiden Namen sein würde, dem man das Gemälde zurückgeben würde.“ Alle drei Namen – Thannhauser, Lessing und Levy – sind im Werkverzechnis aufgeführt – allerdings ohne Jahreszahlen. So bleibt die Reihenfolge der Besitzer strittig.

Ein Schiedsgericht soll über die Rückgabe von Nazi-Raubkunst entscheiden. Während die Politik das als großen Fortschritt feiert, haben Kunsthistoriker und Anwälte der Erben jüdischer Opfer große Zweifel.
Neuer Schwung durch neues Schiedsgericht?
Und so erhitzt auch mehr als 80 Jahre nach Kriegsende die NS-Raubkunst die Gemüter. Jahrzehntelang war das heikle Thema nicht angegangen worden. Erst im Jahr 1998 tat sich mit den „Washingtoner Prinzipien“ etwas Neues: Damals vereinbarten die Bundesrepublik Deutschland und rund 40 weitere Staaten, die ursprünglichen Besitzer von Kunstwerken beziehungsweise ihre Erben zu ermutigen, ihre Ansprüche anzumelden. Eine „gerechte und faire Lösung“ sollte gefunden werden.
So nahm im Jahr 2003 in Deutschland die „Beratende Kommission NS-Raubgut“ ihre Arbeit auf. Jedoch kam die Kommission mit ihrer Arbeit schleppend voran. Innerhalb von 22 Jahren wurden nur 26 Fälle abgeschlossen.
Weimer: „Aufarbeitung historischen Unrechts“
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hält das neue Schiedsgericht für eine gute Lösung: Es bringe „neue Bewegung in die Aufarbeitung historischen Unrechts. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen: Der Staat steht zu seiner historischen Verantwortung.“ Auch jüdische Vertreter waren an der Ausarbeitung des Schiedsgerichtes beteiligt: die Jewish Claims Conference und der Zentralrat der Juden in Deutschland.
Wem gehört ein Kunstwerk, das während der Nazizeit geraubt oder unter Zwang verkauft wurde? Seit Ende des Zweiten Weltkriegs ist diese Frage bis heute in vielen Fällen nicht geklärt. Bei Streitfällen zwischen Opfer-Familien und Museen kann nun das neue Schiedsgericht zu NS-Raubkunst entscheiden, das die Beratende Kommission ablöst. Neu ist, dass das Schiedsgericht rechtlich verbindliche Entscheidungen fällen kann. Die Beratende Kommission konnte nur Empfehlungen aussprechen. Zudem können betroffene Familien das Schiedsgericht auch einseitig anrufen. Das heißt: Eine Kultureinrichtung, die mutmaßlich im Besitz von NS-Raubkunst ist, kann ein Verfahren vor dem Schiedsgericht nicht mehr blockieren. Voraussetzung ist allerdings, dass das Museum oder die Bibliothek ein „stehendes Angebot“ abgegeben hat, also das Schiedsgericht grundsätzlich anerkennt. Der Bund und die Länder haben dieses „stehende Angebot“ für all ihre Kultureinrichtungen abgegeben.
Sprengel Museum: „Warum sollten die Erben nicht zustimmen?“
Bringt das Schiedsgericht also bald eine Lösung im Fall Levy? Der Haken ist: Die Stadt Hannover kann das Schiedsgericht nur anrufen, wenn die Erben zustimmen. Wie Recherchen des NDR ergeben haben, will sich die Familie dazu nicht äußern. Der Museumsdirektor geht aber von einem Einverständnis aus. „Was hätten die Erben für einen Grund, das Verfahren nicht zuzulassen?“, fragt Spieler. „Wir würden sonst von uns aus sagen, die Familie Levy kriegt es auf keinen Fall. Nur mit dem Schiedsgericht hätten sie noch eine Chance, das Gemälde zu kriegen.“
Hamburg: Jahrelanger Streit ums Gemälde „Junges Mädchen“

NS-Raubkunst oder nicht? Das Bild „Junges Mädchen“ von Paula Modersohn-Becker hängt in der Hamburger Kunsthalle.
Auch in Hamburg gibt es seit Jahren ein Tauziehen um ein Gemälde, das möglicherweise NS-Raubkunst ist. In der Kunsthalle hängt das Bild „Junges Mädchen“ von der deutschen Malerin Paula Modersohn-Becker. Das Kunstwerk kam 1958 als Geschenk in die Sammlung des Museums – und zwar von Else Doebbeke, der Witwe des Kunsthändlers Conrad Doebbeke.
Seit 2020 fordert die Familie von Robert Graetz von Brasilien aus die Stadt Hamburg auf, das Gemälde herauszugeben. Robert Graetz war jüdischer Textilunternehmer in Berlin, Kunstsammler und Mäzen. Als die Nationalsozialisten an die Macht kamen, musste er seine Firma schließen. Aus finanzieller Not heraus sah er sich gezwungen, einen Großteil seines Besitzes weit unter Wert zu veräußern. 1942 wurde er deportiert und kam ums Leben.

Knapp 80 Jahre nach Kriegsende gibt es Streit um ein Bild von Paula Modersohn-Becker – zwischen der Hamburger Kunsthalle und den Nachkommen eines NS-Opfers.
Ist es überhaupt das besagte Kunstwerk?
Die Stadt lehnt eine Rückgabe des Gemäldes „Junges Mädchen“ ab. Auf Nachfrage des NDR teilt die Kunsthalle mit: „Aus unserer Sicht liegen keine klaren Belege vor, dass es sich bei dem beanspruchten Werk um das aus der Sammlung Graetz handelt. Für das Werk aus der Sammlung Graetz liegen verschiedene Titel vor, keine Maße und keine Technikangaben. Und die Datierung entspricht nicht des Werkes, das sich in der Kunsthalle befindet.“
Um den Streitfall zu lösen, befasste sich die Beratende Kommission – also der Vorläufer des Schiedsgerichtes – mit den Argumenten beider Seiten. Aus zeitlichen Gründen sprach die Kommission aber keine Empfehlung mehr aus.
Erst Schiedsgericht, dann Rückgabe?
Die Stadt Hamburg geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Fall vom neuen Schiedsgericht erneut aufgegriffen wird. „Für uns ist entscheidend, dass die Werksidentität zweifelsfrei geklärt wird. Sollte sich herausstellen, dass die Stadt nicht rechtmäßig in den Besitz des Gemäldes gekommen ist, werden wir dieses selbstverständlich restituieren“, teilt die Hamburger Kulturbehörde dem NDR mit. Aber für ein Verfahren vor dem Schiedsgericht fehlt noch die Zustimmung der Erben von Robert Graetz.
Hannover bedauert lange Hängepartie
Im Fall Hannover kann der Direktor des Sprengel Museums den Frust auf Seiten der Familie Levy nachvollziehen, dass sich der Streitfall schon seit 17 Jahren hinzieht. „Das ist auf alle Fälle sehr misslich und das finde ich auch sehr problematisch.“
Die Tochter des Kunstsammlers Max Levy wird eine mögliche Klärung nicht mehr erleben. Sie verstarb im Herbst 2024 im Alter von 96 Jahren in Brasilien. Nun ist es die Enkel-Generation, die das Gemälde zurückfordert – und die Hoffnung nicht aufgibt, dass die Stadt Hannover ihr eines Tages doch noch das Gemälde von Lovis Corinth übergibt.

Die Provenienzforscherin der Hamburger Kunsthalle sucht in deutschen Museen nach NS-Raubkunst. Sie ist Trägerin des Bundesverdienstkreuzes.

Die Universität Göttingen und Museen haben ihre Bestände auf Raubgut geprüft. Die Ergebnisse zeigt das Göttinger „Forum Wissen“ bis Mai 2026.