Wülfrath | 22. Dezember 2025
Zentrales Planungsziel bleibt die Sicherung der Versorgungsfunktion
Der Bebauungsplan Nr. 12 „Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt – Wilhelmstraße/ Fußgängerzone“ ist jetzt rechtskräftig

Karte: Stadt Wülfrath
Das Hin und Her um die die Bebauungspläne für die Fußgängerzone hat ein vorläufiges Ende nach Jahren der Beratung gefunden. War der Satzungsbeschluss noch vor den Sommerferien gescheitert – weil sich CDU, Grüne und FDP gegen den bis dahin in allen Fachausschüssen einstimmig beschlossen Plan wendeten, wurde der Plan nun mehrheitlich verabschiedet – gegen die Stimmen der CDU und Teilen der AfD. Die CDU hatte sich dafür ausgesprochen, dass die Regelnutzung „Wohnung“ in allen Geschossen der Bebauung in der Fußgängerzone möglich sein sollte.
Die Stadt Wülfrath gibt jetzt offiziell bekannt, dass der Rat der Stadt Wülfrath in seiner Sitzung am 16. Dezember den Bebauungsplan Nr. 12 „Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt – Wilhelmstraße/Fußgängerzone“gemäß § 10 Abs. 1 BauGB erneut als Satzung beschlossen hat. Mit diesem Beschluss wird der Bebauungsplan rechtskräftig und rückwirkend zum 23.10.2024 in Kraft gesetzt.
Das Plangebiet umfasst die Fußgängerzone der Wülfrather Innenstadt sowie teilweise die Straßenzüge der Wilhelmstraße, der Gartenstraße, der Mühlenstraße und den Straßenzug Zur Loev. Das zentrale Planungsziel ist weiterhin die Sicherung und Steuerung der mittelzentralen Versorgungsfunktion der Wülfrather Innenstadt. Damit soll ein Beitrag zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet werden.
Aufgrund grafischer und inhaltlicher Fehler in den zeichnerischen Festsetzungen war für die Heilung des Bebauungsplans eine wiederholte Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie ein erneuter Satzungsbeschluss notwendig. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden bereits im Zeitraum vom 3.3.2025 bis einschließlich zum 6.4.2025 durchgeführt.
Durch das ergänzende Verfahren zur Behebung von Fehlern gemäß § 214 Abs. 4 BauGB behält der Bebauungsplan Nr. 12 „Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt – Wilhelmstraße/ Fußgängerzone“ rückwirkend zum 23.10.2024 seine rechtskräftige Wirkung.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 BauGB öffentlich bekannt gemacht und kann ab sofort im Rathaus der Stadt Wülfrath, Etage 2.1, Zimmer 2.1.19 während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zudem steht der Plan online unter https://www.o-sp.de/wuelfrath/plan?75239 zur Verfügung.
Mit der Rechtskraft des Bebauungsplans sind nun alle bauplanungsrechtlichen Festsetzungen verbindlich. Dies bedeutet, dass Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ausschließlich auf der Grundlage der festgelegten Regelungen genehmigt werden können. Bauwillige und Grundstückseigentümer im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 12 „Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt – Wilhelmstraße/Fußgängerzone“ können sich bei Fragen zur Bebauung und den Bestimmungen direkt an die Stadtverwaltung wenden.
Für weitere Informationen oder Fragen zum Bebauungsplan steht Herr Shahpourian vom Planungsamt zur Verfügung. Er ist per Mail an S.Shahpourianr@stadt.wuelfrath.de und telefonisch unter Tel. 02058-18326 zu erreichen.
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