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Müllberge am Straßenrand, ein „Zu verschenken“-Schild obendrauf – in vielen Großstädten ein alltägliches Bild. Manchmal greifen Passanten zu, oft bleibt der Kram jedoch liegen. Für die Entsorgungsunternehmen ist das ein wachsendes Ärgernis.

Im Keller stapelt sich altes Gerümpel, der Lieblingssessel ist durchgesessen, der Teppich fleckig? Viele stellen solche Stücke einfach raus. Ein Schild mit der Aufschrift „Zu verschenken“ soll das schlechte Gewissen beruhigen. Vielleicht freut sich ja jemand. Doch myHOMEBOOK (gehört zu Axel Springer) weiß: Für die lokalen Entsorger ist diese Praxis ein echtes Problem.

Ist das erlaubt?

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnt klar davor, Müll einfach mit einem „Zu verschenken“-Schild auf den Gehweg zu stellen. „Das Abstellen von Sperrmüll auf dem Gehweg – und damit auf öffentlichem Grund – ist eine Ordnungswidrigkeit und trägt auch zur Beeinträchtigung des Stadtbildes bei“, sagt eine Verbandssprecherin auf myHOMEBOOK-Anfrage.

Wichtig ist der Unterschied: Holt der Besitzer die Sachen zurück, wenn sie keiner nimmt? Oder lässt er sie einfach stehen? Für den VKU ist die Lage eindeutig. „Erbarmt sich niemand zügig der abgestellten Sachen, handelt es sich um eine illegale Ablagerung und es drohen für die Entsorgung Bußgelder.“

Wer zahlt für den illegalen Müll?

Liegt Müll illegal im öffentlichen Raum, muss die kommunale Sperrmüllabfuhr im Auftrag der Stadt ran. Die Kosten dafür landen am Ende über die Abfallgebühren bei jedem einzelnen Gebührenzahler.

Je nach Menge und Art des Abfalls kann sogar Gefahr drohen. Blockierte Wege, giftige Flüssigkeiten, durchnässte Möbel – all das kann zum Risiko werden. Steht der Trödel ein paar Tage im Regen, spricht der VKU bei einem durchweichten Schrank oder einer Matratze von „wildem Müll“.

Warum „wilder Müll“ zum Problem wird

Unter „wildem Müll“ versteht man illegale Ablagerungen von Elektroschrott, Möbeln oder anderen Haushaltsabfällen in Natur und Stadt. „Sogenannter ‚wilder Müll‘ ist nicht nur eine Form der Umweltverschmutzung, sondern kommt am Ende alle Bürgerinnen und Bürger teuer zu stehen“, erklärt der Verband. Die Sprecherin nennt es ein „emotionales Thema, bei dem viele angesichts von so viel vorsätzlicher Achtlosigkeit nur den Kopf schütteln können“.

Wer sich dann um die Beseitigung kümmert, ist je nach Kommune unterschiedlich. „Die Beseitigung erfolgt regelmäßig im Auftrag der jeweils betroffenen Städte oder Gemeinden. Kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe und zum Teil auch private Dienstleister werden von diesen dafür beauftragt“, so der VKU.

Welche Alternativen gibt es?

Deutschland verfügt über ein dichtes Netz an Wertstoffhöfen. „Wir empfehlen daher im Sinne der Stadtsauberkeit, des Naturschutzes, der Verkehrssicherheit und des Gemeinwohls unbedingt, Sperrmüll sicher und preisgünstig über die örtlichen Wertstoffhöfe zu entsorgen“, sagt der Verband.

Die Sprecherin rät: „Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch bei Ihrem kommunalen Abfallentsorger zur aktuellen Situation auf Ihrem Wertstoffhof.“ Öffnungszeiten, Bedingungen und mögliche Wartezeiten unterscheiden sich von Kommune zu Kommune.

Sperrmüll, Tauschbörsen, Trödelmarkt

Viele Städte bieten Sperrmüllabholungen an. Je nach Gebührensystem sind sie kostenfrei oder kostenpflichtig. Zusätzlich gibt es Tausch- und Schenkbörsen, immer beliebtere Online-Märkte und soziale Einrichtungen, die brauchbare Möbel und Kleidung selbst abholen.

Auch Nachbarschaftsnetzwerke können helfen – zum Tauschen, Verschenken oder Wiederverwenden. „Und vielleicht lohnt auch der Besuch in einem Repaircafé, wo ausgedienten Gebrauchsgegenständen neues Leben eingehaucht wird.“

Eine weitere Möglichkeit: ein Stand auf dem Trödelmarkt. Der VKU rät dazu. „Das Verkaufen und Handeln mit der ganzen Familie macht Spaß, kann in einem Rutsch viel Platz im Keller oder auf dem Dachboden schaffen und spült Geld in die Familienkasse.“