
Mehr als fünf Millionen Tonnen Bauschutt sollen in Duisburg-Baerl gelagert werden. Das OVG hat das vorerst untersagt.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte im vergangenen Jahr ihre Genehmigung für den Bau der Deponie Lohmannsheide in Duisburg-Baerl angekündigt. Dies sei möglicherweise rechtswidrig, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster nun feststellt.
Unter anderem stehen noch einige bergrechtliche Prüfungen aus. Dabei geht es um die Frage, ob durch die Nutzung das Grundwasser gefährdet wird.
BUND klagt dagegen
Unabhängig davon liegen zahlreiche Klagen gegen die Nutzung der Halde zwischen Duisburg und Moers als Abfalldeponie vor. Unter anderem hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt. Der Betreiber der Deponie wollte schon vor der Entscheidung über die erhobenen Klagen mit dem Bau beginnen.
Laut Oberverwaltungsgericht müssen zunächst notwendige Betriebspläne durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt werden. Arnsberg ist auch im Ruhrgebiet die zuständige Berg- und Bodenbehörde.
OVG: Standorteignung umfangreicher prüfen
Außerdem habe die Bezirksregierung Düsseldorf nicht im erforderlichen Umfang untersucht, ob der Standort für eine Deponienutzung geeignet ist oder Sanierungsarbeiten erforderlich sind.
Quellen:
- Oberverwaltungsgericht Münster
Sendung: WDR 2, Rhein und Ruhr, Lokalzeit, 19.12.2025, 15:31 Uhr