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Revision der Verteidigung
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Frau in Leipziger Rosental vergewaltigt: Serientäter will Urteil nicht hinnehmen
Nach einer Serie schwerer Sexualstraftaten will ein 34-jähriger Leipziger die Strafe gegen ihn nicht akzeptieren. Das Landgericht hatte ihn zu elf Jahren Haft verurteilt. Nun legte er dagegen Revision ein.
Leipzig. Er legte ein Geständnis ab, will aber die Strafe nicht hinnehmen: Nach mehreren brutalen Überfällen auf Frauen in Leipzig hat der angeklagte Sexualstraftäter jetzt Revision gegen das Urteil eingelegt. Dies teilte das Landgericht auf Anfrage der LVZ mit. Marcus L. (34) war am Mittwoch voriger Woche von der 6. Strafkammer zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt worden. Besonders schwer wog die Vergewaltigung einer 69-jährigen Joggerin, die gerade eine Krebsbehandlung überstanden hatte.
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Am 31. August 2017 gegen 9.20 Uhr soll sie der Angeklagte zu Boden geprügelt und vergewaltigt haben. Durch den Angriff wurde das Gesicht der Frau regelrecht zertrümmert. Die Verletzungen waren potenziell lebensbedrohlich, eine Not-OP notwendig. Marcus L. soll in dem Prozess, der überwiegend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, den Übergriff eingeräumt, aber eine Vergewaltigung bestritten haben.
Angeklagter soll Taten beschönigt haben
Die anderen angeklagten Fälle gestand der DHL-Manager, teilte das Gericht mit. Er habe seine Taten jedoch abgeschwächt und beschönigt. Verurteilt wurde er somit auch wegen sexueller Übergriffe auf eine 37-Jährige am Morgen des 20. April 2016 am Nordstrand des Cospudener Sees, auf eine 59-Jährige am 1. März 2017 gegen 21.45 Uhr in der Bernburger Straße sowie auf eine 43-Jährige und eine 82-Jährige am 14. August 2017 im Rosental.
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Die Richter legten ihm unter anderem besonders schwere Vergewaltigung, schwere sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung zur Last.
Urteil wird nun vom Bundesgerichtshof überprüft
Etwa acht Jahre lang hatte die Kripo im Zusammenhang mit der Tatserie ermittelt. Aufgeklärt wurden die Fälle nach einem Einbruch am 9. Februar 2025 in einem Baumarkt in Leipzig-Seehausen. Bei der Festnahme gab Marcus L. freiwillig eine Speichelprobe ab. Durch die DNA konnte eine Verbindung zu den bis dahin ungeklärten Sexualverbrechen hergestellt werden.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Plädoyer der Anklagebehörde. Zumal es aus Sicht der Kammer keine Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund des Pillen- und Alkoholkonsums gab. Marcus L. hatte unter anderem in einem Brief an eines der Opfer geschildert, dass er damals Drogen konsumiert und die Kontrolle verloren habe.
Verteidiger Martin Radowsky beantragte hingegen eine Haftstrafe von lediglich acht Jahren und neun Monaten. Mit der von ihm eingelegten Revision wird das Urteil nun vom Bundesgerichtshof überprüft. Sollte das Rechtsmittel Erfolg haben, müsste das Verfahren noch einmal von einer anderen Strafkammer aufgerollt werden.
LVZ