Kein Wunder, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) immer mehr Geld braucht …
Antwort auf die Frage, wofür ARD und ZDF unsere Rundfunkgebühr verplempern, gab es am Arbeitsgericht Berlin. Das entschied, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) einer 2016 ausgeschiedenen Direktorin weiterhin jeden Monat mehr als 8000 Euro Ruhegehalt zahlen muss. Bis an deren Lebensende.
▶︎ Professor Claudia Nothelle (61) war beim RBB zunächst Chefredakteurin, dann Programmdirektorin. Ende 2016 schied die Journalistin aus. Angeblich auf eigenen Wunsch. Nothelle lehrt inzwischen als Professorin an der Hochschule Magdeburg-Stendal (Sachsen-Anhalt) und bezieht dort jeden Monat rund 7000 Euro Gehalt.
Patricia Schlesinger streitet sich mit ihrem ehemaligen Sender inzwischen ebenfalls vor Gericht. Im Juli 2016 wurde sie RBB-Intendantin und ließ die Programmdirektorin einige Monate später mit einer Vereinbarung ziehen, von der normale Mitarbeiter und Redakteure nur träumen können
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Womöglich hing ihr Abschied mit dem Amtsantritt von Patricia Schlesinger (63) als RBB-Intendantin im Juli 2016 zusammen. Auf alle Fälle verließ Claudia Nothelle ihren alten Arbeitgeber mit einer Vereinbarung, von der die meisten Angestellten nur träumen können.
Dafür, dass sie NICHT für den RBB arbeitet, bekommt sie seither jeden Monat 8437 Euro Ruhegehalt. Das Geld fließt bis an ihr Lebensende, wie ein RBB-Sprecher bestätigte.
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▶︎ Obwohl solche Abfindungen für ausgeschiedene Führungskräfte beim ÖRR lange Zeit üblich waren, wurde das der neuen RBB-Führung um Intendantin Ulrike Demmer (52, seit September 2023 im Amt) zu viel. Sie stellte die Zahlungen im Dezember 2023 ein und forderte sogar bereits überwiesenes Geld zurück.
RBB muss laut Gericht weiter zahlen
Das Arbeitsgericht gab der ehemaligen Programmdirektorin recht und verurteilte den Sender, weiterhin zu zahlen. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig
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Claudia Nothelle reichte daraufhin Klage beim Arbeitsgericht Berlin ein – und bekam nun recht, wie zuerst die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtete.
▶︎ Richterin Anke Weyreuther erklärt in ihrer Urteilsbegründung, der RBB habe nicht konkret nachgewiesen, dass solche Ruhegehalts-Zahlungen „marktunüblich“ sein.
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Dabei hatte RBB-Anwalt René Weißflog vorgerechnet, dass Claudia Nothelle „bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung“ vier Millionen Euro kassieren könnte. Durch ihr Ausscheiden habe sie Anspruch auf mehr Geld, als wenn sie bis zur Rente als Programmdirektorin gearbeitet hätte.
Ein Rundfunkrat erklärte BILD, dass solche üppigen Ruhegehälter für das ÖRR-Führungspersonal lange Zeit üblich waren. „Wir haben davon immer erst erfahren, wenn es vor Gericht ging.“
Arbeitsrechtler Johannes A. Menke erklärt, dass das Gericht nicht anders entscheiden könne. „Oberster Rechtsgrundsatz ist: Verträge müssen erfüllt werden.“ Der RBB könne nur versuchen, die damalige Intendantin in Regress zu nehmen.