Ein Unternehmensberater und ein Unternehmer-Ehepaar sind wegen der illegalen Ausfuhr von Speziallasern nach China verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verhängte drei Jahre Haft gegen den Unternehmensberater Thomas R. aus Hessen und jeweils zwei Jahre auf Bewährung gegen das Unternehmer-Paar Herwig und Ina F. aus Viersen und Düsseldorf.
Die 69-Jährige und ihr 73-jähriger Ehemann hatten in Düsseldorf eine Beraterfirma mit Büros in London und Shanghai betrieben. Das Gericht sprach die drei Angeklagten aber wegen gewerbs- und bandenmäßigen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz der EU schuldig.
Die sogenannten Quantenkaskaden-Laser durften ohne Genehmigung nicht nach China geliefert werden. Ihr Geschäftspartner, der Leiter einer internationalen Akademie der Wissenschaften in Peking, habe die Laser dennoch angefordert und dabei auch deutlich gemacht, dass der Bestimmungsort China geheim bleiben müsse. Dafür, dass die Laser auch militärisch genutzt werden können, habe das Gericht keine belastbaren Anhaltspunkte gefunden. Die Angeklagten hatten Geständnisse abgelegt. Zudem hatten die Ermittler belastende Kommunikation gefunden.
Der erste Laser sei über einen Strohmann beschafft worden. Dann sei eine sogenannte Endverbleibserklärung unterzeichnet worden, wonach der Laser für England bestimmt sei. Stattdessen sei er von dem Unternehmensberater aus Bad Homburg in ein altes Mobiltelefon eingebaut und nach China geschickt worden, schilderte der Vorsitzende Richter. Noch vor seiner Ankunft seien zwei weitere Laser bestellt worden. Die Angeklagten hätten auf lukrative Folgeaufträge gehofft.
Nicht sicher feststellen konnte der Senat, dass die Laser in China für Raketenabwehrsysteme oder sonstige militärische Zwecke genutzt werden sollten. Ursprünglich lautete der Vorwurf des Generalbundesanwalts auf Spionage zugunsten des chinesischen Inlandsgeheimdienstes MSS. Es war von der Weitergabe von Informationen über kampffähige Drohnen oder Motoren für Kampfschiffe die Rede. Den Spionage-Vorwurf hatte der Senat im Laufe der Hauptverhandlung aber fallengelassen. Der Grund: Der Vorwurf falle neben dem Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz nicht wesentlich ins Gewicht, so das Gericht.
Das Unternehmer-Paar muss nun jeweils 40.000 Euro Geldauflage an den Staat zahlen. Sie hätten eine Firma betrieben, die sich um den Technologietransfer von Deutschland nach China gekümmert habe. Sie wurden im April 2024 in einer Luxuswohnung in Düsseldorf festgenommen, sind aber mittlerweile wieder auf freiem Fuß und leben heute beide von Sozialleistungen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten sowie der Generalbundesanwalt können dagegen Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.