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Bewährung nach Gewaltexzess von Leipziger Hooligans: Staatsanwaltschaft geht in Revision
Wegen versuchten Mordes war ein Anhänger des 1. FC Lok Leipzig angeklagt. Am Ende kam er mit einer Bewährungsstrafe davon. Der Staatsanwaltschaft reichte das nicht, sie geht nun gegen das Urteil vor.
Leipzig. Gemessen an der ursprünglichen Anklage war das Urteil ausgesprochen mild: Ein wegen versuchten Mordes angeklagter Anhänger des 1. FC Lok Leipzig kam vorige Woche am Landgericht mit einer Bewährungsstrafe davon. Doch die Staatsanwaltschaft legte nun Revision gegen das Urteil ein. Sie hatte am Ende der Hauptverhandlung eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten gefordert.
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Nach dem brutalen Angriff von Hooligans des 1. FC Lokomotive Leipzig auf mutmaßliche Anhänger des Stadtrivalen BSG Chemie am 22. März dieses Jahres wurde bisher ein mutmaßlich Beteiligter angeklagt: Louis W. (20).
Kein Beweis für 19 Tritte gegen den Kopf
Er soll zu jenen 30 Fußballfans gehört haben, die kurz nach Mitternacht in der Leipziger Straße in Böhlitz-Ehrenberg angerückt waren. Mindestens elf von ihnen haben laut der Anklage an der dortigen Tankstelle acht Chemie-Fans attackiert. Die Lok-Hooligans hätten damit vor dem Sachsenpokal-Spiel zwischen beiden Mannschaften am 23. März ihre Überlegenheit deutlich machen wollen, hieß es.
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Die Staatsanwaltschaft stufte das Mitwirken von Louis W. als besonders schwerwiegend ein. Er soll dem 18-jährigen Elias W. insgesamt 19 Fußtritte gegen den Kopf verpasst haben. Die Anklagebehörde ging daher von einem versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen aus.
Aus Sicht der 3. Strafkammer war das Geschehen hingegen nicht so eindeutig. Zwar lagen Aufnahmen von Überwachungskameras vor, die den brutalen Überfall zeigen. Doch darauf war den Richtern zufolge nicht eindeutig zu erkennen, dass der Angeklagte tatsächlich 19-mal gegen den Kopf des Opfers trat. Wäre dies der Fall gewesen, so hieß es, hätte dies eine Verurteilung wegen versuchten Mordes gerechtfertigt.
Gericht stufte Tat nicht als Mordversuch ein
Allerdings zeige nur eine Szene einen Fußtritt gegen den Kopf des Opfers. Ein Tötungsvorsatz lasse sich aus diesem Grund nicht zweifelsfrei feststellen. Der Angeklagte selbst bestritt eine Mordabsicht. Außerdem schrieb er Elias W. einen Entschuldigungsbrief und bot 10.000 Euro Schmerzensgeld an.
Entgegen der Staatsanwaltschaft ging das Gericht am Ende nicht mehr von versuchtem Mord aus. Louis W. wurde lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte muss 250 Stunden gemeinnützige Arbeit und ein Anti-Gewalt-Training absolvieren.
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„Die Staatsanwaltschaft strebt im Wege des Revisionsverfahrens eine rechtliche Prüfung des angefochtenen Urteils sowohl hinsichtlich des Schuldspruchs als auch der ausgesprochenen Strafe an“, teilte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz auf LVZ-Anfrage mit.
LVZ