Zumindest hat diese Geburtstagsfeier Eindruck hinterlassen: Knapp drei Jahre nach ihrem 21. Geburtstag muss sich eine junge Stuttgarterin wegen ihrer völlig aus dem Ruder gelaufenen Feier in der Waranga-Bar am Kleinen Schlossplatz vor dem Stuttgarter Amtsgericht verantworten. Zusammen mit der Noch-23-Jährigen, die unter anderem als Mode-Influencerin bekannt wurde, sitzen ihre Mutter und ihre ältere Schwester auf der Anklagebank. Der Prozess beginnt am 13. Januar.

Man muss wohl sagen, dass sich die Stuttgarter Justiz redlich darum bemüht hat, der Familie den Prozess zu ersparen. Im September hatte das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Strafbefehle für die drei Frauen ausgesprochen. Gegen die 23-Jährige und ihre 60-jährige Mutter verhängte das Gericht demnach jeweils eine einjährige Bewährungsstrafe. Das ist die höchste Strafe, die noch per Strafbefehl ohne Prozess ausgesprochen werden kann.

Alle drei Frauen legen Einspruch ein

Bei der 30-jährigen Schwester beließ es das Gericht bei einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro, insgesamt 7200 Euro. Auch dies kann als Friedensangebot gewertet werden: Eine Strafe mit bis zu 90 Tagessätzen kommt nicht ins polizeiliche Führungszeugnis, das zum Beispiel bei einem potenziellen Arbeitgeber vorgelegt werden muss.

Doch alle drei Frauen legten über ihre Anwälte Einspruch ein, sodass es nun zum Prozess kommt. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen zur Last, im Februar 2023 an körperlichen und verbalen Auseinandersetzungen in und vor dem Club Waranga beteiligt gewesen zu sein. Den Geschehnissen sei ein Streit mit einer anderen Gästegruppe vorausgegangen. In der Bar hatte die einstige Influencerin ihren Geburtstag gefeiert.

Dabei habe die Mutter unter anderem mit einem Stöckelschuh auf einen Türsteher eingeschlagen, die Töchter hätten mit ihren Sektgläsern nach Gästen geworfen. Dabei sei ein Gast verletzt worden. Die 23-Jährige habe zudem einen Sektkübel nach einem Sicherheitsmitarbeiter geworfen und ihm ins Gesicht geschlagen. Auch als die Polizei eintraf, hätten sich die drei Frauen nicht beruhigt. Die 60-Jährige habe sich gegen die polizeilichen Maßnahmen gewehrt, die 30-Jährige habe zwei Polizistinnen beleidigt, heißt es in der Anklage.

Auch zwei Berufungsverfahren sind anhängig

Nach Darstellung der drei Beschuldigten sei der Ablauf allerdings ein ganz anderer gewesen. Schon kurz nach dem Vorfall hatte die Mutter gegenüber der Bild-Zeitung erklärt, ihre Tochter sei sexuell belästigt worden. Zuletzt hatte auch der Berliner Rechtsanwalt David Herz die Vorwürfe gegen seine Mandantinnen zurückgewiesen. Die Anklage verkenne die tatsächlichen Abläufe. „Meine Mandantinnen sind Opfer, nicht Täterinnen.“

Für den Prozess hat das Amtsgericht insgesamt drei Verhandlungstage angesetzt. Demnach könnte das Urteil Anfang Februar fallen. Weitere Verfahren gegen die junge Frau sind vor den Landgerichten in Tübingen und Stuttgart anhängig. Das Amtsgericht Bad Urach hatte sie zuvor wegen Ladendiebstahls im Metzinger Outlet und das Amtsgericht in Leonberg wegen Siegelbruchs im Zusammenhang mit einer Ermittlungen zur Corona-Teststation ihrer Mutter verurteilt. Die 23-Jährige legte gegen beide Urteile Berufung ein.