Die Stadtverwaltung hat empört auf einen Vorstoß des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) reagiert. Für seine Sporthallen in Düsseldorf will der Kommunalverband über die Landeshauptstadt Gelder aus dem Sportstätten-Programm des Bundes beantragen, wie Stadtdirektor und Sportdezernent Burkhard Hintzsche unserer Redaktion mitteilte. Ärgerlich ist das seiner Sicht, weil der LVR den Nutzern seiner Hallen erst vor einigen Monaten Kündigungen ausgesprochen hat.

Sportdezernent Hintzsche betont nun: „Es ist schon bemerkenswert, dass ein Kommunalverband, den wir finanzieren, den Kommunen einfach die Sporthallen vor die Tür stellt, ohne mit der Stadt und insbesondere den Nutzern, das heißt den Sportvereinen, gesprochen zu haben.“ Der LVR finanziert sich zu rund zwei Dritteln über die zu entrichtende Landschaftsumlage. Eine Mitgliedschaft ist dabei für Düsseldorf verpflichtend.

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden künftig Kommunen bei der Modernisierung von Anlagen unterstützt. Insgesamt stehen dafür 333 Millionen Euro zur Verfügung, die im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ veranschlagt sind. In einem Schreiben an den Landschaftsverband erklärt Hintzsche jetzt, dass die Antragsstellung für die Sanierung einer LVR-Sportstätte zwar unter Umständen in Betracht gezogen werden könne. „Eine zentrale Fördervoraussetzung ist dabei jedoch, dass die Sportstätte der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.“ In Anbetracht der aktuellen Situation halte er die Erfüllung dieser Voraussetzung derzeit zumindest für zweifelhaft.

Von der Kündigung sind in Düsseldorf die Hallen an vier LVR-Schulen betroffen: an der Kurt-Schwitters-Schule sowie der Gerricus-Schule in Gerresheim, der Schule am Volksgarten und der Karl-Tietenberg-Schule in Hassels. Mit Blick auf das Bundesprogramm erklärte eine LVR-Sprecherin am Dienstag, man habe sich an die Stadt gewandt, weil der Kommunalverband selbst nicht antragsberechtigt sei. Die LVR-Schulstätten seien selbstverständlich öffentliche Schulen. „Die zugehörigen Sportstätten werden derzeit für schulische Zwecke genutzt und stehen – im Rahmen der bestehenden oder künftig geschlossenen Vereinbarungen – auch dem örtlichen Sport zur Verfügung.“

Wie bereits berichtet, erklärt der LVR, man stehe im Austausch mit der Stadt, um die Nutzungsvertragsunterlagen anzupassen. Zudem seien die Neuregelung im November 2023 allen Mitgliedskommunen schriftlich kommuniziert worden

Ein Sprecher der Stadt hatte auf Nachfrage erklärt, man sei im Sommer völlig überrascht gewesen, dass den Vereinen zum Jahresende gekündigt wurde. „Die Stadt erwartet, dass der LVR nun zeitnah auf die Kommunen zugeht und gemeinsam an einer Lösung arbeitet, die sowohl den Interessen der Vereine als auch den rechtlichen Rahmenbedingungen der Kommunen gerecht wird.“