DruckenTeilen
Ein Wohngeld-Antrag scheitert zunächst an einem beträchtlichen Vermögen. Doch das Oberverwaltungsgericht sieht das anders.
Berlin – Ein Mann aus Berlin kämpfte um staatliche Unterstützung für seine Wohnkosten – trotz Vermögen auf dem Konto. Doch wer Wohngeld mit Vermögen beantragt, muss nicht automatisch leer ausgehen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem wegweisenden Urteil entschieden.
Ein Gericht entscheidet: Die Bürgergeld-Regel gilt nicht automatisch für Wohngeld. (Symbolbild) © Andreas Gora/imago
Als der Berliner 2023 seinen Antrag auf Wohngeld stellte, schien der Fall für die Behörde klar: 57.500 Euro auf dem Konto – das ist deutlich mehr als die 40.000-Euro-Grenze aus dem Bürgergeld-Gesetz. Der Antrag wurde abgelehnt. Auch das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte diese Entscheidung zunächst. Mit seinem Vermögen überschreite er die Vermögensfreigrenze von 40.000 Euro.
Amt lehnt Wohngeld-Antrag wegen Vermögen ab: Mann geht in Berufung
Das Gericht argumentierte damals, dass die Bürgergeld-Regelung aus dem Jahr 2022 auch für das Wohngeld gelte. Bei mehr als 40.000 Euro sei also von einem „erheblichen Vermögen“ auszugehen. Der zuvor aus dem Vermögenssteuergesetz entnommene Richtwert von etwa 61.000 Euro sei damit überholt. Bei der neuen Grundsicherung dürfen Bezieher weniger Vermögen behalten.
Doch der Antragsteller gab nicht auf. Seine Berufung vor dem OVG Berlin-Brandenburg war erfolgreich. Die Richter urteilten am 11. Dezember: „Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entscheidend, ob es im konkreten Einzelfall zumutbar ist, das vorhandene Vermögen zur Deckung des Wohnbedarfs einzusetzen“, heißt es in einer Mitteilung.
Leistungsentzug, Geldgeschenk, Umzug – was Bürgergeld-Empfängern erlaubt ist und wo Urteile Grenzen setzen
Fotostrecke ansehen
Eine starre Vermögensgrenze sei daher abzulehnen. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. „Zwar darf ein Orientierungswert von etwa 61.000 Euro für die erste zu berücksichtigende Person herangezogen werden. Dieser ersetzt aber nicht die Prüfung der individuellen Umstände.“ Das Bürgergeld-Gesetz ändere daran nichts.
Gericht fällt wegweisendes Urteil zu Vermögen und Wohngeld
„Von ‚erheblichem Vermögen‘, das einen Wohngeldanspruch ausschließt, kann schematisch nicht schon dann ausgegangen werden, wenn 40.000 Euro vorhanden sind“, so das OVG. Das Wohngeld stehe dem Mann also zu. Die Begründung: Sein Vermögen lag unter dem Orientierungswert, besondere Umstände sprachen nicht dagegen und alle anderen Voraussetzungen waren erfüllt. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Auch als Eigentümer einer Immobilie kann die Sozialleistung vom Staat beantragt werden. Anträge werden bei der entsprechenden Kommune gestellt. Laut Verbraucherzentrale müssen können folgende Gruppen Anspruch auf Wohngeld haben:
- Arbeitnehmer, die nicht genug verdienen
- Rentner oder Bewohner von Pflegeheimen mit wenig Geld
- Studierende ohne Anspruch auf Bafög
- Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld
Spartipps für den Alltag
Im kostenlosen Ratgeber gibt es viele Tipps rund um die Bereiche Heizen, Einkaufen, Steuern, Reisen und mehr. © Ippen.Media & Chromorange/Imago
Dieser umfassende Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie mit einfachen Alltagstricks jedes Jahr Geld sparen können.
Wie viel Geld es am Ende gibt, hängt vom Einkommen, der Miethöhe, dem Wohnort sowie der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Die Sozialleistung wird meist für zwölf Monate bewilligt. Danach muss das Wohngeld erneut beantragt werden. Laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beziehen in Deutschland rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld. In über der Hälfte der Wohngeldhaushalte leben Rentner. Auch viele Familien beziehen Wohngeld. (Quellen: OVG Berlin-Brandenburg, Verbraucherzentrale, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) (kas)
Haben Sie eine Meinung zu diesem Artikel oder Erfahrungen gemacht? Haben Sie Fehler entdeckt? Schreiben Sie direkt an unsere Autorin – die Kontaktdaten finden Sie im Autorenprofil.