Die Berliner Polizei bereitet sich auf den Jahreswechsel 2025/26 vor. Wie auch in den Vorjahren ist das Böllern sowie das Mitführen von Messern und anderen Waffen in der Silvesternacht in mehreren Bereichen verboten. Im Amtsblatt veröffentlichte die Polizei nun die konkreten Waffen- und Böllerverbotszonen.
Als neue Verbotszone wird in der kommenden Silvesternacht der Bereich rund die Admiralsbrücke in Kreuzberg ausgewiesen. Vom 31. Dezember 2025 um 18 Uhr bis zum 1. Januar 2026 um 6 Uhr morgens ist es hier untersagt, Feuerwerk der Kategorien F2, F3 und F4 sowie jegliche Pyrotechnik ohne Zulassung und Kennzeichnung dabeizuhaben oder zu zünden. Feuerwerk der Kategorie F1 ist erlaubt.
In diese Kategorien wird Feuerwerk eingeteilt
Pyrotechnik wird nach ihrer Gefährlichkeit in die Kategorien F1 bis F4 eingeteilt. Unter die Kategorie F1 fällt auch für Kinder und Jugendliche geeignetes Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen, Brummkreisel, kleine Vulkane, Knallerbsen und Tischfeuerwerk. Dieses darf ganzjährig verwendet werden und ist ab zwölf Jahren zugelassen, wie der Zoll auf seiner Website schreibt.
Das klassische Silvesterfeuerwerk gehört zur Kategorie 2 der „Kleinfeuerwerke“: Dabei geht es um Raketen, Batterien und Böller, die ab 18 Jahren erworben werden dürfen. Gezündet werden dürfen sie vom 31. Dezember um 18 Uhr bis zum 1. Januar um 7 Uhr, auch wenn sich viele nicht an diese Beschränkung halten.
Nur für Profis sind Feuerwerke der Kategorien F3 („Mittelfeuerwerke“) und F4 („Großfeuerwerke“). Unter die Kategorie F4 fallen auch Kugelbomben, die beim vergangenen Jahreswechsel vielfach illegal gezündet wurden und schwere Verletzungen und Sachschäden angerichtet haben. Sie sind nicht im freien Handel erhältlich.
Auch das Mitführen von Waffen und Messern ist in dieser Zeit verboten. Das Waffen- und Messerverbot umfasst alle Waffen und Messer, dazu gehören auch Küchen- und Gebrauchsmesser. Ausnahmen gibt es etwa für bestimmte Berufsgruppen.
Wie bereits in den Vorjahren werden auch der Alexanderplatz in Mitte, der Steinmetzkiez in Schöneberg sowie ein Teil der Sonnenallee und angrenzender Nebenstraßen in Neukölln zu Böller- und Waffenverbotszonen. Auch hier ist zwischen dem 31. Dezember, 18 Uhr, und 1. Januar, 6 Uhr das Böllern sowie das Mitführen von Messern, anderen Waffen und Pyrotechnik verboten.
Eine weitere Waffen- und Messerverbotszone hat die Polizei ebenfalls vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar, 6 Uhr, rund um den zentralen Silvesterveranstaltungsbereich am Brandenburger Tor, der Straße des 17. Juni und am Großen Stern erlassen. Die Verbotszone schließt den Großen Tiergarten, Teile des Hansaviertels und das Parlaments- und Regierungsviertel ein. Darüber hinaus haben die Waffen- und Messerverbotszonen Bestand, die auch abseits von Silvester gelten.
Bei der Silvesterparty am Brandenburger Tor wurde vom Veranstalter, der Kulturprojekte Berlin GmbH, außerdem das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern jeglicher Art verboten. Sicherheitsmitarbeitende werden entsprechende Kontrollen durchführen, teilte die Polizei mit.
In den genannten Verbotszonen werde die Polizei präsent sein und das Böller- und Waffenverbot durchsetzen, hieß es. Anders als in den Vorjahren sollen die Zonen aber nicht mehr durch Absperrungen markiert werden.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte zuletzt ein konsequentes Vorgehen der Polizei gegen Silvester-Randalierer angekündigt. „Wer Krawall macht und Straftaten begeht, wird den Rechtsstaat konsequent zu spüren bekommen“, sagte der CDU-Politiker im Interview der Deutschen Presse-Agentur. „Uns ist wichtig: Jeder kann fröhlich feiern, jeder kann Spaß haben. Aber wenn es zu Straftaten kommt, wird die Polizei wie in den vergangenen Jahren sehr konsequent und sehr robust einschreiten.“
Zur Debatte um ein Böllerverbot in Deutschland sagte Wegner: „Ein Böllerverbot funktioniert nur, wenn es ein allgemeines Verkaufsverbot gibt.“ Ein solches Verbot nur in Berlin hätte aus seiner Sicht zur Folge, dass Menschen Pyrotechnik im Nachbarland Brandenburg kaufen. „Es müsste also ein Feuerwerksverkaufsverbot in ganz Deutschland geben. Dafür gibt es unter den Bundesländern allerdings keine Mehrheit.“ Berlin werbe vor diesem Hintergrund weiter für mehr Regulierung auf Bundes- wie auch auf europäischer Ebene.
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Jedes Jahr gefährden Randalierer in Berlin zum Jahreswechsel andere Menschen mit gefährlichem Feuerwerk, setzen Wohnungen in Brand oder greifen Polizei oder Rettungskräfte mit Böllern an. In der Silvesternacht 2024/2025 waren mehrere Menschen durch sogenannte Kugelbomben schwer verletzt worden, zudem entstand durch die Wucht der Detonationen teils hoher Sachschaden, etwa an Gebäuden. Kugelbomben dürfen eigentlich nur von professionellen Feuerwerkern gekauft und abgeschossen werden. (Tsp, dpa)