Steigt er oder steigt er nicht? Alljährlich kurz vor Weihnachten entscheiden die Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen über den Haushalt und damit auch darüber, ob und in welcher Höhe im Folgejahr ein Zusatzbeitrag erforderlich ist. Was folgt: Millionen Versicherte erhalten Post mit den Beitragsinfos – so auch in diesem Jahr.

TK und DAK Gesundheit werden teurer

Versicherte sowohl der Techniker Krankenkasse (TK) als auch der DAK-Gesundheit müssen sich demnach 2026 auf Mehrbelastungen einstellen. Die TK erhöht ihren Zusatzbeitrag von 2,45 Prozent auf 2,69 Prozent, die DAK von 2,8 Prozent auf 3,2 Prozent. Den Zusatzbeitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer – für Versicherte macht der Anstieg demnach bei der TK 0,12 und bei der DAK 0,2 Prozentpunkte aus.

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Mit dem Zusatzbeitrag, der zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhoben wird, können Krankenkassen ihren Finanzbedarf decken, wenn die regulären Beitragseinnahmen nicht ausreichen, um die laufenden Ausgaben für Leistungen und Selbstverwaltung zu tragen. Richtwert ist dabei der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den das Bundesgesundheitsministerium für 2026 auf 2,9 Prozent festgelegt hat – 2025 lag er noch bei 2,5 Prozent, ein Jahr zuvor bei 1,7 Prozent. Die einzelnen Kassen können von dieser rechnerischen Größe jedoch abweichen, und sie tun das in der Regel auch.

Auch etliche andere der insgesamt noch 94 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland verlangen 2026 einen höheren Zusatzbeitrag. Auf die höchste Steigerung unter den bundesweit verfügbaren Kassen – plus 1,1 Prozent – bringt es die Energie BKK, deren Zusatzbeitrag ab Januar 2026 bei 3,98 Prozent liegt. Mit einem Beitragssatz von dann 18,58 Prozent liegt sie aber dennoch deutlich hinter der BKK 24, die mit 18,99 Prozent – ihr Zusatzbeitrag von 4,39 Prozent bleibt unverändert – im kommenden Jahr die voraussichtlich teuerste gesetzliche Krankenkasse sein wird. Sie löst damit die Knappschaft ab, die als einzige Kasse ihren Zusatzbeitrag moderat senkt – um 0,1 auf 18,9 Prozent. Den geringsten Beitrag unter den bundesweit geöffneten und somit auch in Mecklenburg-Vorpommern wählbaren Kassen erhebt mit 16,78 Prozent (2,18 Prozent Zusatzbeitrag) die BKK firmus.

Barmer, KKH, AOK Nordost halten Beitrag stabil

Rund drei Dutzend Kassen können ihren Zusatzbeitrag im kommenden Jahr stabil halten. Dazu gehören die Barmer (Zusatzbeitrag 3,29 Prozent, Gesamtbeitrag 17,89 Prozent), die Kaufmännische Krankenkasse KKH (3,78 bzw. 18,38 Prozent) und die IKK – Die Innovationskasse (4,3 bzw.  18,9  Prozent). Aufatmen können auch die Versicherten der mitgliederstärksten Kasse in Mecklenburg-Vorpommern: „Trotz der geplanten Steigerung der Ausgaben um rund drei Prozent bleibt unser kassenindividueller Zusatzbeitrag für 2026 stabil“, betont der alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrates der AOK Nordost, Daniel Kostetzko. Versicherte der in MV, Berlin und Brandenburg vertretenen Kasse können also auch im kommenden Jahr mit einem Zusatzbeitrag in Höhe von 3,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens rechnen (Gesamtbeitrag 18,1 Prozent) – das sei ein Ergebnis intensiver Sparbemühungen der Kasse, so Kostetzko.

Kassen erwarten von der Bundespolitik Reformen

Der Versichertenvertreter im AOK Nordost-Verwaltungsrat, Knut Lambertin, betont allerdings auch: „Die Tatsache, dass der Zusatzbeitrag stabil bleibt, bedeutet keinesfalls eine Entwarnung für die Gesamtlage der Gesetzlichen Krankenversicherung. Denn noch läuft bei der schwarz-roten Regierung gesundheitspolitisch kaum etwas besser als bei der Vorgängerregierung. Im Gegenteil: Eine in der Ausrichtung verfehlte Gesundheitspolitik führt bei den gesetzlichen Krankenkassen weiterhin zu einem enormen Kostendruck.“

Die Bundesregierung habe in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie die klaffende Finanzierungslücke schließen will. „Das muss zeitnah und nachhaltig geschehen und nicht endlos hinausgezögert werden“, fordert Lambertin. Dringend nötig sei auch, dass der Staat sich vollumfänglich an den Gesundheitskosten für Bürgergeldbezieher beteiligt, ergänzt Daniel Kostetzko: „Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die keinesfalls ausschließlich von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen und deren Arbeitgebern getragen werden kann.“

Die Menschen und die Wirtschaft dürfen nicht weiter belastet werden.“

Dieter F. Märtens, alternierender Vorsitzender und Versichertenvertreter der TK

Auch andere Krankenkassen fordern von der Bundesregierung Strukturreformen. „Dass die Beiträge steigen, liegt nicht an den Kassen, sondern daran, dass die Politik nichts gegen die explodierenden Leistungsausgaben unternimmt“, beklagt beispielsweise Dieter F. Märtens, alternierender Vorsitzender und Versichertenvertreter der TK,  der betont: „Das muss sich ändern. Die Menschen und die Wirtschaft dürfen nicht weiter belastet werden.“

Service: Die Erhöhung des Zusatzbeitrags berechtigt Versicherte zur außerordentlichen Kündigung ihrer Krankenkasse. Um das Sonderkündigungsrecht zu nutzen, reicht ein Antrag auf Mitgliedschaft bei einer anderen Kasse bis Ende Januar. Eine Übersicht über aktuelle und künftige Beiträge aller gesetzlichen Krankenkassen gibt die Internetseite krankenkassen.de