Düsseldorf (dpa/pbr). Wegen zu langsamer Arbeit der Ermittler ist im ablaufenden Jahr 2025 ein Verdächtiger aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das hat das NRW-Justizministerium auf dpa-Anfrage mitgeteilt. Bis 18. November sei dies der einzige Fall geblieben. Dabei ging es um schweren Bandendiebstahl. Nun sei der Mann, bei dem es sich um einen 23-jährigen Bochumer handele, vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen worden und sei somit auf freiem Fuß.
Der Mann soll sich mit anderen zusammengeschlossen und im Zeitraum zwischen Mitte Oktober und Anfang November vergangenen Jahres Spinde in Fitnessstudios in ganz NRW aufgebrochen und Autoschlüssel entwendet haben. Mit den jeweiligen Autoschlüsseln habe er anschließend Autos auf dem Parkplatz entwendet und später verkauft. Aus diesem Grund saß er von November 2024 bis Mai 2025 in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf.
Nun aber sei er Mitte Mai dieses Jahres aus der Untersuchungshaft entlassen worden, denn die Behörden haben in der Regel sechs Monate Zeit, eine Anklage zu erheben. Passiert das nicht, muss eine Verlängerung der Untersuchungshaft beantragt werden. Im aktuellen Fall entschied das Oberlandesgericht Hamm, dass keine Gründe für eine Verlängerung der Untersuchungshaft vorliegen. Somit wurde der Bochumer aus der Untersuchungshaft entlassen.
Betrüger und Diebe auf freiem Fuß
Im Jahr 2024 mussten noch vier Verdächtige, ein mutmaßlicher Betrüger und drei mutmaßliche Diebe, auf freien Fuß gesetzt werden. Die Untersuchungshaft soll nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sechs Monate nicht übersteigen.
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Die Zahl der wegen überlanger Verfahrensdauer Freigelassenen war in früheren Zeiten schon deutlich höher. In der Vergangenheit mussten schon mutmaßliche Mörder deswegen freigelassen werden.
Drogendealer aus Haft entlassen
Die Justizpanne in Wuppertal, die im Sommer für Aufsehen sorgte, ist in der Statistik allerdings nicht enthalten. Damals waren zwei zu langjährigen Haftstrafen verurteilte Drogendealer freigelassen worden. Nach ihrer Verurteilung war zwar das schriftliche Urteil fristgerecht verfasst worden, nicht aber das zugehörige Sitzungsprotokoll.
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Um die Revision beim Bundesgerichtshof begründen zu können, sind die Verteidiger auf das schriftliche Urteil und das Protokoll der Hauptverhandlung angewiesen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte die Freilassung beider Männer angeordnet. In die Statistik gehen aber offenbar nur Fälle ein, in denen Polizei und Staatsanwaltschaft nicht schnell genug arbeiten, nicht die Gerichte selbst. Warum das so ist, blieb unklar.