Eine Notlage oder ein körperliches Gebrechen darf nun nicht mehr vorgetäuscht werden, heißt es in der neuen Verordnung.

Ein Mann bettelt am 15.09.2016 nahe des Einkaufszentrums Europa Passage in Hamburg um Geld, neben ihm liegt eine Krücke.

Notlage oder körperliches Gebrechen? Das vorzutäuschen, um Geld zu erbitten, ist mit der neuen Polizeiverordnung verboten.

Foto: Daniel Reinhardt/dpa/Symbolfoto

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