Wenn Halim Miftari an den Weihnachtsfeiertagen in seinen Bus steigt, ist das für ihn Routine. Der gebürtige Kosovo-Albaner fährt beim oberbayerischen Busunternehmen Geldhauser die Expresslinie von Bad Tölz nach Starnberg. Weihnachten zu arbeiten, stört ihn nicht. „Wenn ich dann im Frühjahr freihaben möchte zum muslimischen Zuckerfest, klappt das auch“, sagt Miftari. Dann übernehmen seine christlichen Kollegen den Dienst – und er feiert mit seiner Familie.

Auch in der Augsburger Evangelischen DIAKO-Stadtklinik bleibt an Weihnachten niemand allein. Pflegekräfte aller Generationen sind im Einsatz, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. „Unsere Mitarbeiter sehen den Sinn in ihrer wichtigen Arbeit“, sagt Klinik-Vorstand Colditz. In der Regel meldeten sich genügend Pflegekräfte, um die Dienste an den Feiertagen zu besetzen. Wer in einem systemkritischen Beruf arbeite, wisse meist schon bei der Berufswahl, dass auch an Weihnachten Arbeitsbereitschaft gefragt sei.

Sind Heiligabend und Silvester Feiertage?

Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12) sind keine gesetzlichen Feiertage, sondern ganz normale Arbeitstage. 2025 fallen beide auf einen Werktag. Wer freihaben möchte, muss also grundsätzlich Urlaub nehmen. Bei vielen Arbeitgebern gelten aber betriebliche Sonderregeln. „In vielen Betrieben ist es üblich, dass die Beschäftigten am Nachmittag des Heiligen Abend freihaben“, sagt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw).

Feiertagszuschlag – abhängig von Branche, Tarifvertrag und Betrieb

Gesetzlich gibt es keine Pflicht, einen Feiertagszuschlag zu zahlen. Aber viele Arbeitgeber gewähren einen Zuschlag. Doch Zuschläge variieren und sind branchenabhängig. Wer zum Beispiel in Bayern als Busfahrer arbeitet, erhält laut Tarifvertrag des Landesverbandes Bayerischer Omnibusunternehmen 100 Prozent Feiertagszuschlag. Auf BR-Anfrage sagt vbw-Geschäftsführer Brossardt, dass bei besonderen Feiertagen wie dem ersten Weihnachtstag auch 150 Prozent eines Stundenverdienstes als Zuschlag möglich seien.

Gastgewerbe: Besonders viele Erwerbstätige an den Feiertagen

Wenn am 24. Dezember die Läden schließen, dann arbeitet in Bayern immer noch jeder zwanzigste Erwerbstätige. Im bundesweiten Vergleich ist demnach der Anteil der Menschen, die an Heiligabend arbeiten, in Bayern niedriger (8 Prozent) als zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen (11 Prozent), so das Ergebnis einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Der Anteil derjenigen, die an Weihnachten und zur Jahreswende arbeiten, ist in folgenden Branchen besonders hoch: Gastgewerbe, Verkehr und Logistik, Handel, Gesundheits- und Sozialwesen. Im Gastgewerbe sind stets mehr als drei von zehn Erwerbstätigen gefragt, also etwa ein Drittel.

Damit eine Gesellschaft auch an Feiertagen funktioniert, gelten bestimmte Berufe zudem als systemkritisch. Zum Beispiel Pflegekräfte, Ärzte, Feuerwehrleute, Polizisten und Rettungsdienste erhalten die Grundversorgung im Notfall aufrecht.

Verkehrsbetriebe: Viele Erwerbstätige mit Migrationshintergrund im Dienst

An hohen christlichen Feiertagen wie Weihnachten arbeiten aber auch besonders viele Menschen anderer Glaubensrichtungen, beobachtet der Soziologe Gert Pickel von der Universität Leipzig. Vor allem im Taxi-Gewerbe und generell in den Verkehrsbetrieben seien viele Menschen mit einer anderen Religionszugehörigkeit im Dienst. „Unsere Gesellschaft profitiert davon“, sagt Professor Pickel, „dass viele Menschen mit Migrationshintergrund an Feiertagen arbeiten.“ Darüber hinaus nähme die religiöse Bindung insgesamt auch immer mehr ab, so der Soziologe, sodass sich viele Menschen freiwillig zum Dienst an Feiertagen melden würden.