Demonstrationen in Lützerath

OVG weist Klagen zum Versammlungsrecht endgültig ab

24.12.2025 – 10:30 UhrLesedauer: 1 Min.

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Massive Proteste gegen Braunkohleabbau: In den vergangenen Jahren kam es zu zahlreichen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Demonstranten in Garzweiler. (Quelle: IMAGO/Ying Tang)

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat Klagen gegen die Räumung Lützeraths endgültig als unzulässig zurückgewiesen.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat Klagen gegen die Räumung der Ortschaft Lützerath und das damit verbundene Betretungsverbot für Flächen des Braunkohletagebaus Garzweiler II als unzulässig zurückgewiesen. Der Beschluss aus Münster ist unanfechtbar.

Die Richter sehen die Versammlungsfreiheit nicht verletzt. Demonstrationen seien weiterhin in der Nähe möglich gewesen, jedoch nicht mehr auf dem Gelände des Tagebaubetreibers RWE.

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg vom 20. Dezember 2022, mit der die Räumung von Lützerath angeordnet worden war. Zwei Klägerinnen hatten dagegen geklagt und geltend gemacht, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit werde eingeschränkt. Das Verwaltungsgericht Aachen hatte die Klagen bereits abgewiesen. Das OVG bestätigte nun diese Entscheidung und ließ keine Berufung zu.

Nach Auffassung des Gerichts fehlt den Klägerinnen ein berechtigtes Interesse. Der Schutzbereich der Versammlungsfreiheit sei nicht betroffen. RWE habe als Eigentümerin des Geländes durch Beschilderung deutlich gemacht, dass die Flächen nicht mehr öffentlich zugänglich seien. Spätestens mit der Veröffentlichung der Allgemeinverfügung sei klar gewesen, dass Lützerath nicht mehr als Versammlungsort zur Verfügung stehe.

Zudem hätten die Klägerinnen ihr Versammlungsrecht ohne Einschränkungen auf angrenzenden Flächen ausüben können. Die zuständigen Behörden hätten dafür auch konkrete Flächen benannt.

Lützerath am Rand des Tagebaus Garzweiler II galt über Jahre als Symbol des Protests gegen den Braunkohleabbau. Bei der Räumung Anfang 2023 war es zu Auseinandersetzungen zwischen Aktivisten und der Polizei gekommen.