Ab dem 1. Januar 2026 wird das Landratsamt Karlsruhe die Sachbearbeitung im Waffen- und Sprengstoffrecht für die Einwohnerinnen und Einwohner aus Stutensee übernehmen.

Seit der Ernennung zur Großen Kreisstadt im Jahr 1997 ist Stutensee für das Waffen- und Sprengstoffrecht zuständig. Angegliedert ist dieser Aufgabenbereich an das Ordnungsamt. Da die Zahl der Vorgänge laut Stadtverwaltung vernachlässigbar ist, war lediglich ein Sachbearbeiter in einem Drittel seiner Arbeitszeit mit entsprechenden Themen befasst.

Das geringe Aufkommen führe dazu, dass sich keine Routine einstelle und bei vom Standardfall abweichenden Fällen stets wieder ein zeitaufwändiges Einlesen in die Vorschriften erforderlich sei.

Bei der vorhanden Personalkapazität könnten die notwendigen Kontrollen zur Waffenaufbewahrung nicht in der gebotenen Regelmäßigkeit durchgeführt werden, so die Stadtverwaltung. Kontrolliert werde aus Gründen der Eigensicherung und aus Beweisgründen stets zu zweit, Sachbearbeitung zusammen mit dem Gemeindevollzugsdienst. “Etwa nur ein Viertel der registrierten Waffenbesitzer konnte bislang kontrolliert werden”, so die Verwaltung.

Das Ordnungsamt hatte deshalb vorgeschlagen, diesen Aufgabenbereich an das Landratsamt zu verlagern. Der Gemeinderat war dem im November 2024 gefolgt. Nach Erlass der erforderlichen Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg wird dies nun zum Jahreswechsel umgesetzt.

Das bedeutet, dass waffen- und sprengstoffrechtliche Angelegenheiten ab Januar nicht mehr bei der Waffen- und Sprengstoffbehörde Stutensee bearbeitet werden. Eine persönliche Vorsprache ist von da an nicht mehr möglich. Bereits gestellte Anträge, beispielsweise für eine Waffenbesitzkarte oder eine Sprengstofferlaubnis, werden, sofern sie bis zum Monatswechsel nicht abschließend bearbeitet werden können, an das Landratsamt Karlsruhe weitergeleitet, teilt die Stadtverwaltung mit.