Die schwarz-rote Landesregierung plant für 2026 ein Landesgaststättengesetz, von dem die Gastronomie in der Hauptstadt profitieren soll. Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Bundesländern gibt es das bisher nicht. „Unsere Rechtsgrundlage ist das Bundesgaststättengesetz aus dem Jahr 1971. Jetzt bringen wir unser Gaststättenrecht aus den 1970er-Jahren ins 21. Jahrhundert und machen es hauptstadttauglich“, sagte Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. 

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„Gastronomie, Hotellerie und der Tourismus insgesamt sind wichtige Wirtschaftsfaktoren für Berlin. Für sie wollen wir einiges vereinfachen, digitalisieren und entbürokratisieren“, kündigte Giffey an. In Berlin gebe es mehr als 20.000 Gastronomiebetriebe, jährlich kämen rund 700 neue hinzu. Das Landesgaststättengesetz sei ein Versprechen an die Branche, das die Landesregierung nun einlöse.

„Unser Ziel: Jeder, der eine Gaststätte aufmachen will, soll die behördlichen Fragen von der Anzeige bis zur Eröffnung innerhalb von vier Wochen mit digitaler Gewerbeanmeldung erledigt haben können“, erklärte die Wirtschaftssenatorin. 

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Modernes Gastro-Gesetz in Berlin: Senatsbeschluss laut Giffey zu Jahresbeginn
Franziska Giffey

Franziska Giffey (SPD), Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe von Berlin
© Sebastian Gollnow/dpa | Sebastian Gollnow

Auch bei der Außengastronomie wolle der Senat flexibler werden, sagte Giffey – zugunsten der Betriebe, aber mit Schutzmöglichkeiten für Anwohner. Das betreffe etwa Public Viewing bei großen Sportereignissen wie der Fußball-Weltmeisterschaft 2026. Vorgesehen seien mehr Möglichkeiten ohne gesonderte Genehmigung – aber auch Einschränkungen dann, wenn es Beschwerden von Anwohnern geben sollte.

Giffey zeigte sich zuversichtlich, dass zu Jahresbeginn ein Senatsbeschluss gefasst werden könne, anschließend folge das parlamentarische Verfahren. „Mein Ziel ist, dass wir vor der Sommerpause ein neues, zeitgemäßes Berliner Landesgaststättengesetz haben, um die Branche zusätzlich zur jetzt erreichten Senkung der Mehrwertsteuer im Gastrobereich zu unterstützen.“