Doppelhaushälfte in Grullbad wird zwangsversteigert
Erbbaurecht – und ein weiterer Nachteil


Redakteur

28.04.2025 05:30 Uhr

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Doppelhaushälfte im Stadtteil Grullbad in Recklinghausen von außen


Diese Doppelhaushälfte im Stadtteil Grullbad in Recklinghausen soll am 7. Mai 2025 am Amtsgericht Recklinghausen zwangsversteigert werden. © ZVG-Portal

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Zu einer „Versteigerung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung“ kommt es am Mittwoch, 7. Mai, im Amtsgericht Recklinghausen (Reitzensteinstraße 17-21). Um 11 Uhr kommt dort im Saal 127 eine Doppelhaushälfte im Stadtteil Grullbad unter den Hammer. Wer für die als Zweifamilienhaus gebaute Immobilie aus dem Jahr 1932 bieten möchte, sollte allerdings einiges beachten.

Da wäre zum einen das Erbbaurecht an dem 638 Quadratmeter großen Grundstück für 109 Jahre ab dem 24. August 1938. Zum anderen ist in dem Gutachten von „gefangenen Räumen“ die Rede. Damit sind Räume gemeint, die keinen direkten Zugang zu einem Flur haben und somit nur durch einen anderen Raum zu erreichen sind.

Laut Gutachten wurde die Doppelhaushälfte „überwiegend im notwendigen Umfang gepflegt, jedoch wurden die notwendigen Reparaturen, Instandsetzungen, Instandhaltungen nicht in allen Bereichen konsequent durchgeführt“. Das betrifft vor allem die Dämmung der Immobilie. Ein Pluspunkt: „Die Außenanlagen wirken insgesamt aufwendig und ansprechend gestaltet.“

Zum Haus gehören neben zwei Wohneinheiten ein Hofgebäude und eine Doppelgarage. Die Wohnung im Erdgeschoss ist 72 Quadratmeter groß. Die zweite Wohnung ist 101 Quadratmeter groß. Der Verkehrswert beträgt 280.152 Euro. Wie immer wird Interessierten dringend empfohlen, das komplette Gutachten aufmerksam zu studieren. Zu finden ist es unter www.zvg-portal.de („Termine suchen“).

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