Sozusagen „kurz vor Tores Schluss“ hat sich der Kreis Viersen mit den Krankenkassen als Kostenträgern des Rettungsdienstes auf neue, höhere Gebühren für Leistungen des kreisweiten Krankentransports und der Notfallrettung der vom Kreis betriebenen Rettungswachen Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst geeinigt. Damit bleiben Krankentransport und Rettungsdienst für die Patienten und Patientinnen, die die Dienste in Anspruch nehmen müssen, im Kreis Viersen weiterhin kostenfrei.
Der Kreistag zeigte sich in seiner letzten Sitzung des Jahres 2025 erfreut über die Entwicklung. Erst am Vortag der Sitzung hatten die Krankenkassen der Neuregelung bei den Gebührensätzen zugestimmt. Andernorts ist es zuweilen nicht zu einer Einigung zwischen Kommune oder Kreis und Kostenträger gekommen. Eine Belastung der Patientinnen und Patienten durch private Gebührenbescheide für reguläre Rettungsdiensteinsätze, wie sie teilweise in anderen Städten oder Kreisen in Nordrhein-Westfalen zu beobachten sei, habe durch die Einigung für den Kreis Viersen vermieden werden können, so der zuständige Dezernent der Kreisverwaltung, Jens Ernesti, in seiner Vorlage für die Kreistagssitzung.
Die Gebühren für Krankentransport und Rettungsdienst waren zuletzt zum 1. Januar 2024 angepasst worden. Ein vom Kreis Viersen beauftragter Fachberater hatte die ansatzfähigen Kosten für 2026 neu kalkuliert. Sie belaufen sich beim Krankentransport auf rund 4,2 Millionen Euro. Hinzukommen Kosten für die Kreisleistelle in Höhe von rund 946.000 Euro. Für das kommende Jahre prognostiziert der Fachberater 9198 Einsätze im Krankentransport kreisweit.
Einen Einsatz einen Krankentransportwagens (KTW) kann der Kreis den Krankenkassen künftig mit 451,95 Euro in Rechnung stellen. Hinzu kommen 75,29 Euro für die Inanspruchnahme der Kreisleitstelle. Nach Angaben von Ernesti steigt die Gebühr für den Krankentransport im Vergleich zu der seit 1. Januar 2024 gültigen Gebührensatzung zum 1. Januar 2026 um 27,74 Euro.
Für den Rettungsdienst der Wachen in Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst hat der Experte für 2026 ansatzfähige Kosten in Höhe von etwas mehr als 10,4 Millionen Euro sowie zusätzliche Kosten für die Kreisleitstelle in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro errechnet. Vorausgesagt werden fürs neue Jahr 9420 Einsätze für die Rettungswagen (RTW) und 3793 Einsätze für Notarztfahrzeuge (NEF).
Ein Einsatz eines RTW kostet 813,02 Euro, ein Einsatz eines NEF (inklusive Notarzt) 725,86 Euro. Dazu kommen die Kosten für die Inanspruchnahme der Kreisleitstelle beim RTW-Einsatz mit 100,39 Euro sowie beim NEF-Einsatz mit 40,15 Euro. Nach Angaben von Dezernent Ernesti steigt die Gebühr – im Vergleich zur vorherigen Kalkulation vom 1. Januar 2024 – für einen RTW-Einsatz um 258,60 Euro und für einen NEF-Einsatz um 118,62 Euro (jeweils inklusive Inanspruchnahme der Kreisleitstelle).