NGG Nürnberg-Fürth: „Mini-Jobber sind keine Beschäftigten 2. Klasse“
22.12.2025 Neumarkt / Landkreis.


14.400 Mini-Jobber im Kreis Neumarkt: Der Mindestlohn steigt um 1,08 Euro auf 13,90 Euro


 


Mini-Jobber bekommen etwas mehr Geld: Rund 14.400 Mini-Jobber gibt es im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz. Sie können ab Januar 603 Euro pro Monat verdienen. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Die meisten Mini-Jobber bekommen nur den gesetzlichen Mindestlohn. Und der steigt ab Januar um 1,08 Euro auf dann 13,90 Euro pro Stunde. Für die Mini-Jobber bedeutet das: Wenn sie 10 Stunden pro Woche arbeiten, müssen sie ab dem Jahreswechsel 47 Euro pro Monat mehr auf dem Konto haben“, erklärt Regina Schleser.


 


Die Geschäftsführerin der NGG Nürnberg-Fürth appelliert an die Menschen, die geringfügig beschäftigt sind, das „Lohn-Plus“ im Blick zu haben. Und Regina Schleser stärkt ihnen den Rücken: „Mini-Jobber sind keine Beschäftigten 2. Klasse – und sie dürfen auch nicht so behandelt werden.“ Konkret kritisiert die NGG Nürnberg-Fürth, dass Mini-Jobber „häufig als Aushilfen mit weniger Rechten behandelt werden“.


 


Dabei gehe es auch um den Lohn: „Wenn ein Mini-Jobber bei gleicher Qualifikation die gleiche Arbeit wie eine Vollzeitkraft leistet, dann hat er dafür auch den gleichen Stundenlohn verdient. Denn Mini-Job bedeutet nicht immer gleich Mindestlohn. Außerdem steht auch Mini-Jobbern Urlaub zu“, so Regina Schleser. Wer geringfügig beschäftigt sei und für längere Zeit krank werde, habe zudem – genauso wie jeder andere Beschäftigte im Betrieb auch – Anspruch auf Lohnfortzahlung.


 


„Wenn es im Unternehmen Zuschläge bei Wochenend- oder Nachtarbeit gibt, dann dürfen Mini-Jobber auch dabei nicht leer ausgehen. Genauso wie beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld“, macht NGG-Geschäftsführerin Regina Schleser deutlich. Sie rückt dabei gerade auch Restaurants, Gaststätten und Hotels in den Fokus: „1.940 Mini-Jobber arbeiten allein in der Gastronomie im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz. Das ist eine Branche, die stark auf Mini-Jobs setzt.“ Die Gewerkschafterin beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur.


 


„Egal, ob jetzt auf dem Weihnachtsmarkt oder im Sommer im Biergarten – ob in der Restaurantküche, in der Kantine, an der Bäckerei- oder Fleischtheke: Unternehmen nutzen Mini-Jobs, um es wirtschaftlich im Kreis Neumarkt rundlaufen zu lassen“, sagt Regina Schleser.


 


Die NGG Nürnberg-Fürth sieht die hohe Zahl der Mini-Jobs dabei allerdings kritisch: „Mini-Jobs verdrängen sozialversicherungspflichtige Stellen. Dabei bieten nur die regulären Jobs den Beschäftigten einen kompletten Sozialversicherungsschutz – von der Rente über die Pflege bis zur Arbeitslosigkeit“, so Regina Schleser.


 


Die Gewerkschaft spricht sich dafür aus, Mini-Jobs in ihrer bisherigen Form abzuschaffen. „Mit Mini-Jobs wird häufig die Hoffnung verbunden, dass diese ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt sind. Diese Hoffnung können wir leider nicht teilen. Mini-Jobs sind oft prekäre Beschäftigungen im Niedriglohnbereich“, betont NGG-Geschäftsführerin Schleser.


 


Die NGG Nürnberg-Fürth kritisiert besonders die Folgen, die Mini-Jobs für Frauen haben können. „60 Prozent aller geringfügig Beschäftigten im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz sind Frauen. Oft machen gerade junge Mütter den Mini-Job anfangs nebenbei, um später wieder voll in den Beruf einzusteigen. Genau das gelingt vielen aber nicht. Gerade dann, wenn der Betrieb nicht mitzieht und ihnen keine Jobs mit mehr Wochenstunden anbietet. Der Mini-Job wird so zur beruflichen Sackgasse – mit allen Folgen, die das dann hat. Bis hin zur deutlich geringeren Rente“, warnt Regina Schleser.


 


Informationen rund um Mini-Jobs erhalten Beschäftigte der Ernährungswirtschaft und der Gastronomie bei der NGG Nürnberg-Fürth: (0911) 20 90 12 0 | region.nuernberg-fuerth@ngg.net.


 

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