DruckenTeilen
An Silvester darf nicht überall in München geböllert werden. Die Stadt hat mehrere Verbotszonen festgelegt – erstmals auch rund um Hellabrunn. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
München – Gefeiert werden darf an Silvester in München überall. Feuerwerk zu zünden ist allerdings nicht überall erlaubt – wie jedes Jahr hat die Stadt vor der Partynacht wieder einige Böller-Regeln aufgestellt. Neu ist für den Jahreswechsel heuer ein Feuerwerksverbot um den Tierpark Hellabrunn. Wer sich nicht an die Verbote halten sollte, riskiert eine Geldbuße. Die Polizei wird die Einhaltung der Regeln kontrollieren und Verstöße ahnden, heißt es vonseiten der Stadt München.
In München gibt es an Silvester unterschiedliche Feuerwerks-Verbotszonen. © IMAGO / imagebrokerFeuerwerks- und Böllerverbot an Silvester in München
In der Fußgängerzone, dem Marienplatz und dem Viktualienmarkt dürfen vom 31. Dezember, 21 Uhr, bis 1. Januar, 2 Uhr, keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Ausgeschlossen davon sind Wunderkerzen oder Knallerbsen. Das Verbot gilt in folgenden Bereichen:
- Marienplatz: Marienplatz, bis einschließlich Marienplatz Nr. 15 (Ostseite) und Viktualienmarkt Hausnummer 2 begrenzt durch die anliegenden Gebäude
- Rindermarkt: vom Marienplatz bis zur Hausnummer 5 Rindermarkt, begrenzt durch die anliegenden Gebäude
- Rosenstraße: Rosenstraße bis zur Ecke Fürstenfelder Straße und Rindermarkt, begrenzt durch die anliegenden Gebäude
- Kaufingerstraße und Neuhauser Straße: Kaufingerstraße und Neuhauser Straße bis einschließlich Karlsplatz (Stachus), begrenzt durch die anliegenden Gebäude sowie der angrenzenden Stichstraßen
- Karlsplatz (Stachus): Karlsplatz, westlich bis einschließlich des Gehwegs der Sonnenstraße, begrenzt durch die anliegenden Gebäude
Weinstraße: Weinstraße bis zur Ecke Maffeistraße und Schrammerstraße, begrenzt durch die anliegenden Gebäude und angrenzenden Stichstraßen - Dienerstraße: Dienerstraße bis zur Ecke Hofgraben und Schrammerstraße, begrenzt durch die anliegenden Gebäude
Zudem gilt innerhalb vom Mittleren Ring am 31. Dezember und 1. Januar ein Böllerverbot. An den beiden Tagen ist es nicht erlaubt, pyrotechnische Artikel mit ausschließlicher Knallwirkung – beispielsweise Silvesterknaller oder Böller – zu zünden. Feuerwerke wie Raketen, Batterien und Fontänen sind dagegen erlaubt.
tz-App kostenlos downloaden: Entdecken Sie die tz-App mit neuen Funktionen wie kompakte Artikelzusammenfassungen, die praktische Merkenfunktion und vieles mehr. Jetzt herunterladen und über alle Geschehnisse in und um München informiert bleiben. Laden Sie sich die App HIER kostenlos herunter.
Es brennt! Wie man sich bei Feuer verhalten sollte – das rät die Feuerwehr
Fotostrecke ansehenErstmals gilt auch ein Feuerwerksverbot rund um den Tierpark Hellabrunn in München
Dieses Jahr gilt das erste Mal auch ein Feuerwerksverbot im näheren Umkreis des Tierparks Hellabrunn, um die Tiere zu schützen. Am 31. Dezember und 1. Januar gilt das Verbot den ganzen Tag. Die Zone umfasst den Tierpark inklusive einer Schutzzone:
- Im Norden einer leicht abgewinkelten Linie zwischen Brehmstraße und dem Isar-Wehrkanal Wohnbebauung Brehmstraße Hausnummern 1, 1a, 3, 5, 7, 9, 11, 13 und 15; Schönstr. 126; einer nahezu gerade Linie Brehmstraße über die Harlachinger Straße bis auf Höhe des Altenheims, Tauernstraße 11.
- Im Osten Die Grenzlinie verläuft auf Höhe des Altenheims entlang der Grenze der Wohnbebauung bis zur Lindenstraße; weiter Wohnbebauung Lindenstraße gerade Hausnummern 2 bis Hausnummer 26b; Wohnbebauung Willroiderstraße gerade Hausnummern 2 bis 8a.
- Im Süden Kreuzung Willroiderstraße und Wohnbebauung Füllstraße Hausnummern 8 und 8a; entlang einer geraden Linie Füllstraße bis Isar-Wehrkanal.
- Im Westen wird die Verbotszone durch den Isar-Wehrkanal begrenzt.
Die Bayerische Schlösserverwaltung bittet darum, im Englischen Garten – besonders am Chinesischen Turm und am Japanischen Teehaus – wegen der Brandgefahr keine Pyrotechnik abzubrennen. Die Höfe der Residenz und der Nymphenburger Schlosspark sind an Silvester nicht zugänglich. (Quelle: Informationen der Stadt München), (leo)