Ab Januar 2026 gelten verschärfte Zollvorschriften für Pakete aus Großbritannien, einschließlich der Abschaffung der 150-Euro-Grenze und strengerer Ursprungsnachweise.

Der reibungslose Privatversand zwischen Großbritannien und der EU ist endgültig Geschichte. Neue Regeln ab Januar 2026 bedeuten mehr Bürokratie, höhere Kosten und strengere Kontrollen für jedes Paket.

Die Übergangsfristen nach dem Brexit sind ausgelaufen. Was bedeutet das konkret für Verbraucher in Deutschland, die Geschenke oder Bestellungen aus Großbritannien erwarten? Die Antwort ist eindeutig: Die Ära des einfachen, günstigen Privatversands ist vorbei. Zwei Entwicklungen zementieren diese neue Realität: Die Abschaffung der Niedrigwertgrenze von 150 Euro und verschärfte Ursprungskontrollen ab dem 1. Januar 2026. Die in dieser Woche gemeldeten bürokratischen Hürden sind nur der Vorbote.

Die „Bürokratie-Berge“ treffen sofort

Aktuelle Berichte vom 21. Dezember zeigen die unmittelbaren Folgen: Da Großbritannien keine neue Steuerbefreiungsregelung mit der EU aushandeln konnte, lastet ein massiver Verwaltungsaufbau auf Logistikfirmen und Zollspediteuren. Die Konsequenz für Kunden sind höhere Bearbeitungsgebühren und längere Lieferzeiten.

Die deutsche Generalzolldirektion warnt seit langem vor dem Ende der Brexit-Schonfrist. Jetzt geht es von der Aufklärung zur Durchsetzung. Selbst kleine Privatsendungen unterliegen nun strengen Datenanforderungen. Logistiker berichten: Fehlen die korrekten elektronischen Daten – insbesondere die seit diesem Jahr obligatorischen „Safety and Security“-Erklärungen – droht die Rücksendung oder eine Blockade in Zolllagern wie Frankfurt oder Leipzig.

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Politische Beobachter sehen dadurch neuen Druck auf den britischen Premierminister Keir Starmer. Doch ohne kurzfristige Kursänderung müssen sich deutsche Verbraucher auf ein komplexes System einstellen, in dem „unzureichende Daten“ der häufigste Grund für Lieferprobleme sind.

Das Aus für die 150-Euro-Grenze: Eine strukturelle Wende

Während die Bürokratie für Verzögerungen sorgt, steht eine tiefgreifendere Veränderung an. Im November 2025 einigten sich die EU-Finanzminister (ECOFIN) darauf, den zollrechtlichen Freibetrag von 150 Euro abzuschaffen.

Bislang waren Waren unter diesem Wert von Zöllen befreit (nicht jedoch von der Einfuhrumsatzsteuer). Diese Regelung erlaubte Millionen kleiner Pakete aus Drittländern, darunter Großbritannien, den günstigen Zugang zum EU-Binnenmarkt. Die Reform ist Teil einer Modernisierung des EU-Zollkodex und soll unterbewertete Waren aus dem E-Commerce eindämmen sowie europäische Händler schützen.

Großbritannien zog im Herbsthaushalt 2025 nach und bestätigte die Abschaffung seiner eigenen Grenze von 135 Pfund. Diese gegenseitige Verschärfung errichtet eine „Zollmauer“, bei der bereits der erste Cent des Warenwerts verzollt werden kann. Die vollständige Umsetzung des EU-„Customs Data Hub“ dauert zwar bis 2028, doch rechtlich ist die Befreiung bereits Geschichte. Der Übergang dürfte die Praxis ab 2026 spürbar verändern.

1. Januar 2026: Neue Ursprungsregeln treten in Kraft

Neben der Wertgrenze kommt eine technische Neuerung hinzu. Ab dem 1. Januar 2026 gelten überarbeitete Regeln der Pan-Euro-Mediterranen (PEM)-Konvention. Sie legen die „wirtschaftliche Nationalität“ einer Ware fest und entscheiden, ob sie unter dem Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) zollfrei in die EU eingeführt werden kann.

Für Privatversender ist das oft eine Hürde. Ein in Schottland gestrickter Pullover kann zollfrei nach München geschickt werden. Ein in London gekaufter Pullover, der in China hergestellt wurde, jedoch nicht. Die neuen PEM-Regeln modernisieren diese Definitionen, verlangen aber auch strikte Nachweise. Deutsche Zollbeamte kündigten an, die Überprüfung dieser Ursprungsnachweise ab Januar zu verschärfen.

Kann ein privater Absender in Großbritannien den „präferenziellen Ursprung“ nicht belegen, gelten die Standardsätze für Drittländer. Das betrifft besonders die Zeit nach Weihnachten: Geschenke, die von Deutschland in die UK geschickt und nun retourniert oder umgetauscht werden, unterliegen einem Regel-Dschungel. Ohne korrekte „Returned Goods Relief“-Dokumente riskieren deutsche Verbraucher, Zoll auf ihr eigenes Eigentum zu zahlen.

Branchenreaktion: Kleine Sendungen werden unattraktiv

Die Reaktion aus Logistik und Handel schwankt zwischen Resignation und hektischer Vorbereitung. Handelsexperten sehen sich bestätigt: Der während der Brexit-Verhandlungen versprochene „reibungslose Handel“ für Privatpakete war eine Illusion. Der administrative Aufwand für niedrigpreisige Sendungen zwischen Großbritannien und Deutschland wird prohibitiv.

Kleine britische Unternehmen, die auf deutsche Kunden angewiesen sind, kämpfen mit der neuen Realität. Der bürokratische Mehraufwand wirkt als nicht-tarifäre Handelsbarriere und bremst den Kleinsthandel aus. Für deutsche Kunden heißt das: Nischenprodukte aus Großbritannien werden teurer, weil Versender die „Zollvertretungs“-Gebühren von DHL, UPS und FedEx auf den Preis aufschlagen müssen.

Ausblick: Das Zeitalter der digitalen Zollabwicklung

Langfristig setzt die EU auf Digitalisierung. Der beschlossene „Customs Data Hub“ soll traditionelle Zollerklärungen durch zentralisierte Datenströme ersetzen. Während dies den Handel für Großkonzerne vereinfachen soll, birgt es für Privatpersonen neue Herausforderungen in Sachen Komplexität und Datenschutz.

Bis 2026 dürften die Anforderungen an „Safety and Security“-Erklärungen weiter ausgeweitet werden und möglicherweise jedes Päckchen über den Ärmelkanal erfassen. Der politische Druck, über den am 22. Dezember berichtet wurde, macht zwar eine Rückkehr zur Zollunion kurzfristig unwahrscheinlich. Doch sektorale Vereinbarungen zur Entlastung könnten verhandelt werden. Bis dahin gilt für deutsche Verbraucher: Jedes Paket aus Großbritannien ist wie eine vollwertige internationale Einfuhr zu behandeln – mit allen damit verbundenen Kosten und bürokratischen Hürden.

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