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Kunden von Amazon Prime genießen unter anderem Premiumversand ohne Aufpreis. Doch laut eines Urteils haben sie für diesen Service zu viel bezahlt. © Eibner-Pressefoto/CST/Imago
Die Preiserhöhung von Amazon Prime im Herbst 2022 war rechtswidrig. Betroffene können jetzt Geld zurückfordern – aber die Zeit drängt.
Dortmund – Millionen Amazon-Prime-Kunden in Deutschland haben zu viel bezahlt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Ende Oktober bestätigt: Die Preiserhöhung von 2022 war nicht rechtens. Wer sein Geld zurückhaben will, sollte noch in diesem Jahr aktiv werden.
Geld für Amazon zurückbekommen: Kunden müssen schnell handeln
Im September 2022 erhöhte Amazon die Preise für sein Prime-Abo deutlich. Das Monatsabo stieg von 7,99 auf 8,99 Euro, das Jahresabo von 69 auf 89,90 Euro. Der Konzern begründete den Schritt mit gestiegenen Kosten durch Inflation, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet.
Die Verbraucherschützer klagten dagegen – und gewannen. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilten: Die Preisanpassungsklausel in den Amazon-Teilnahmebedingungen ist unwirksam. Amazon durfte die Preise nicht einfach einseitig anheben (mehr Finanz-Themen bei RUHR24).
Warum die Amazon-Preiserhöhung rechtswidrig war
Das Gericht stellte fest: Die Klausel räumte Amazon zu viel Spielraum ein. Eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden sei daher unzulässig, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 19/25, Urteil vom 30.10.2025). Amazon habe keine transparenten Kriterien für die Erhöhung genannt.
Der pauschale Verweis auf Inflation reiche nicht aus. Das Kriterium eröffne ein praktisch unkontrollierbares Einfallstor für jede beliebige Preiserhöhung, befanden die Richter laut dem Urteilstext des Landgerichts Düsseldorf (Az. 12 O 293/22).
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Welche Amazon-Kunden können Geld zurückfordern?
Anspruch auf Erstattung haben alle Prime-Kunden, die ihr Abo noch zum alten Preis vor Mitte September 2022 abgeschlossen haben. Wichtig dabei: Wer der Preiserhöhung nicht zugestimmt hat, kann die zu viel gezahlten Beträge zurückverlangen.
Allerdings gilt eine Einschränkung: Wer nach Ankündigung der neuen Preise vom Jahres- aufs Monatsabo gewechselt hat oder umgekehrt, hat damit nach Einschätzung der Verbraucherschützer den neuen Preisen zugestimmt, wie die Stiftung Warentest erklärt.
So viel Geld können Amazon-Kunden zurückbekommen
Die Erstattungssummen hängen vom gewählten Abo-Modell ab. Bei einem Jahresabo macht die Differenz 20,90 Euro pro Jahr aus. Stand Ende Dezember 2025 summiert sich das auf bis zu 62,70 Euro, rechnet die Stiftung Warentest vor.
Wer das Monatsabo nutzt, zahlte jeden Monat einen Euro zu viel. Seit September 2022 ergibt das etwa 40 Euro. Zusätzlich können Betroffene Verzugszinsen verlangen, wenn sie Amazon mit Fristsetzung zur Zahlung auffordern.
Im Jahr 2022 hatte Amazon die Gebühren für Prime-Mitglieder erhöht. © Michael Bihlmayer/imagoKeine Service-News mehr verpassen:
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Was müssen betroffene Amazon-Kunden jetzt tun, um Geld zurückzubekommen?
Die Erstattung muss schriftlich eingefordert werden. Dabei gilt Vorsicht bei E-Mails, die angeblich von Amazon stammen. Betrüger nutzen solche Anlässe gerne für Phishing-Attacken. Die Stiftung Warentest bietet dafür auf ihrer Webseite einen Musterbrief mit Hinweisen zum Ausfüllen an. Der Brief sollte per E-Mail oder über das Amazon-Kontaktformular geschickt werden.
Wichtig ist eine Fristsetzung von etwa drei Wochen. Bleibt eine Eingangsbestätigung aus, empfiehlt die Stiftung Warentest, das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein an die deutsche Niederlassung zu senden: Amazon EU SARL, Niederlassung Deutschland, Marcel-Breuer-Straße 12, 80807 München.
Geld zurückverlangen: Amazon-Kunden müssen schnell handeln
Die Verbraucherzentrale NRW plant zusätzlich eine Sammelklage gegen Amazon. Betroffene können sich beim Bundesjustizamt anmelden, sobald das Online-Formular freigeschaltet wird. Die Anmeldung ist kostenlos und stoppt die Verjährung rückwirkend zur Klageerhebung, wie die Stiftung Warentest berichtet.
Wer bis Ende 2025 handelt, sichert sich auch die Chance auf Erstattung von Zahlungen aus dem Jahr 2022. Danach droht für diese Beträge die Verjährung.
Urteil nicht rechtskräftig – bekomme ich trotzdem Geld zurück?
Nicht sofort. Amazon hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt und verweigert die Erstattung weiterhin. Erst, wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss der Konzern zahlen. Das kann laut Stiftung Warentest noch Monate oder mehr als ein Jahr dauern.
Warum trotzdem jetzt handeln? Wer bis Ende 2025 schriftlich Erstattung fordert, stoppt die Verjährung für Zahlungen aus dem Jahr 2022. Außerdem sichern sich Betroffene so das Recht auf Verzugszinsen – je nach Zeitpunkt können das 15 bis 24 Euro zusätzlich sein.
Wie geht es weiter? Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Sammelklage gestartet. Betroffene können sich beim Bundesjustizamt anmelden, sobald das Online-Formular freigeschaltet wird. Die Anmeldung ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten.
Urteil gegen Amazon noch nicht rechtskräftig – Revision zugelassen
Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig. Amazon hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt und verweigert die Erstattung weiterhin, wie die Stiftung Warentest mitteilt.
Die Verbraucherschützer halten das Rechtsmittel allerdings für aussichtslos. Der Bundesgerichtshof habe einseitige Preiserhöhungen ohne klare Kriterien und Kundenzustimmung bisher stets für rechtswidrig erklärt. Bis zur endgültigen Entscheidung könnten aber noch Monate oder mehr als ein Jahr vergehen.