Die EU hat die Einführung der strengen Entwaldungsverordnung (EUDR) kurzfristig um zwölf Monate verschoben. Damit entfällt der ursprüngliche Stichtag Ende 2025 – eine Entlastung für Zehntausende Unternehmen.
Die Entscheidung fiel nur wenige Tage vor dem geplanten Start. Am 23. Dezember veröffentlichte die EU-Kommission die Änderungsverordnung im Amtsblatt. Sie verschiebt die Pflicht zur elektronischen Einreichung von Sorgfaltspflicht-Erklärungen im TRACES-System auf den 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen. Kleinst- und Kleinunternehmen haben sogar bis zum 30. Juni 2027 Zeit.
Monatelang hatten sich Importeure, Händler und globale Lieferketten auf den 30. Dezember 2025 vorbereitet. Die EUDR verlangt den Nachweis, dass Rohstoffe wie Kakao, Kaffee, Soja, Holz oder Rinder nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Die komplexen Erklärungen müssen über die EU-Plattform TRACES eingereicht werden.
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Die Verschiebung kommt einer „Stoppuhr“-Maßnahme gleich. Sie reagiert auf massive Bedenken zur technischen Reife des TRACES-Systems. Die Befürchtung: Ein Start unter Volllast hätte zu Systemabstürzen und Handelsstörungen führen können. „Die Verzögerung ist vor allem auf ernste Zweifel an der Bereitschaft des zentralen IT-Systems zurückzuführen“, kommentieren Rechtsexperten.
TRACES: Freiwillige Tests möglich
Obwohl die Pflichtfrist wegfällt, bleibt die technische Infrastruktur im Fokus. Das EUDR-Informationssystem innerhalb von TRACES ist seit Dezember 2024 online – bisher für Tests und freiwillige Registrierungen. Unternehmen können ihre Organisation bereits jetzt für die „EUDR-Aktivität“ anmelden.
Die Kommission rät dazu, das zusätzliche Jahr für Stresstests der Datenpipelines zu nutzen. Firmen, die ihre ERP-Systeme bereits mit der TRACES-API verbunden haben, können so ohne Zeitdruck prüfen, ob alle erforderlichen Geodaten und Nachweise reibungslos fließen.
Weniger Bürokratie für Händler
Neben der Fristverschiebung bringt die novellierte Verordnung eine wesentliche Vereinfachung für den Handel. Nach dem ursprünglichen Entwurf musste jedes Unternehmen in der Lieferkette eine eigene Sorgfaltspflicht-Erklärung einreichen.
Jetzt gilt: Nachgelagerte Händler, die das Produkt nicht physisch verändern, müssen keine eigene Erklärung im System hinterlegen. Es reicht aus, wenn sie in ihren Unterlagen auf die bereits von einem vorgelagerten Betreiber registrierte Erklärungsnummer verweisen. Diese Änderung soll Millionen redundanter Einträge aus dem System fernhalten und so die befürchteten Kapazitätsprobleme lösen.
Kein Grund zur Sorglosigkeit
Die Reaktionen aus der Forst- und Agrarwirtschaft zeigen Erleichterung. Verbände in Deutschland und Österreich hatten gewarnt, die Forderungen seien für viele KMU praktisch nicht erfüllbar – vor allem wegen Lücken in den Lieferantendaten.
Doch Compliance-Experten mahnen: Die Kernpflichten der Verordnung bleiben unverändert. Die Produkte müssen entwaldungsfrei sein und den Rechtsvorschriften des Herkunftslandes entsprechen. „Unternehmen sollten die zusätzliche Zeit nutzen, um sich auf die volle Compliance vorzubereiten“, raten Analysten. „Für den neuen Stichtag Ende 2026 wird mit strikter Durchsetzung und keinen weiteren Gnadenfristen gerechnet.“
Bis zum 30. April 2026 muss die EU-Kommission zudem eine Überprüfung der Bürokratielast vorlegen, besonders für kleinere Betriebe. Diese „Vereinfachungsprüfung“ könnte zu weiteren technischen Anpassungen an den TRACES-Protokollen führen, bevor das System im kommenden Jahr vollständig startet.
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Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union und Branchenupdates, Stand 28. Dezember 2025.