Im neuen Jahr treten in Berlin, Brandenburg, Deutschland und der EU neue Regelungen und Gesetze in Kraft. Lebensmittel und Trinkwasser sollen sicherer werden, Inhaltsstoffe leichter nachvollziehbar werden, das Bürgergeld wird durch eine Grundsicherung ersetzt, der Mindestlohn erhöht, Verbraucher bekommen mehr Rechte und Einsicht. Zugfahrten und Kraftstoffe werden teurer. Doch eines bleibt in Berlin und Brandenburg erhalten: diverse Dauerbaustellen.
Kindergeld, Mindestlohn, Minijob
Ab 1. Januar 2026 steigt das Kindergeld um vier Euro auf dann 259 Euro pro Kind. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls angehob und zwar um 156 Euro und liegt dann bei 6.828 Euro. Der Betreuungsfreibetrag bleibt hingegen stabil bei 2.928 Euro. Diese Änderungen stammen noch aus der Zeit der Ampel-Bundesregierung, die Ende 2024 stufenweise Anhebungen beschlossen hatte [tagesschau.de].
Auch der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar 2026 von aktuell 12,82 Euro brutto pro Stunde auf 13,90 Euro. Parallel dazu dürfen Minijobber mehr verdienen: Die Verdienstgrenze wird von 556 auf 603 Euro pro Monat angehoben.
Bürgergeld geht, Grundsicherung kommt
Im kommenden Jahr wird das Bürgergeld durch die neue Grundsicherung ersetzt. Das hatte das Kabinett von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) noch im Dezember beschlossen [tagesschau.de]. Die rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland, die aktuell Bürgergeld beziehen, müssen dann vor allem mit verschärften Regeln rechnen. Werden zum Beispiel drei Einladungen zu Terminen versäumt sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen dürfen. Auch der Verlust der Wohnkostenübernahme droht. Ab Sommer 2026 soll schrittweise umgestellt werden.
Rentenanpassung und neue Aktivrente
Renterinnen und Renter können im kommenden Jahr mit einer ähnlich hohen Anpassung ihrer Bezüge rechnen wie im zurückliegenden. Nach aktuellen Schätzungen werden die Renten ab 1. Juli um 3,7 Prozent steigen. Der genaue Wert wird erst im Frühjahr festgelegt. 2025 betrug die Rentenerhöhung 3,74 Prozent.
Um dem Fachkräftemangel einzudämmen, soll den geburtenstarken Nachkriegsgenerationen, den Babyboomern, mit der neuen Aktivrente das Weiterarbeiten versüßt werden. Wer nach Erreichen des Regelrenteneintrittsalters mit 67 Jahren weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei bei einer nichtselbstständigen Arbeit verdienen. Jeder Euro, der darüber hinaus verdient wird, muss versteuert werden. Dabei zahlt der Arbeitgeber weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge, was die Sozialversicherungen finanziell stabilisieren soll. Ausgenommen davon sind wie erwähnt Selbstständige und Freiberufler, aber auch Land- und Forstwirte, Minijobber und Beamte.
Weitere Änderungen bei Finanzen und Steuern
- der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2026 um 2,9 Prozentpunkte
- Freigrenze beim Solidaritätszuschlag (Soli) wird 2026 angehoben
- 2026 können Beiträge zur Rürup-Rente (Basisrente) vollständig als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden
- Gasspeicherumlage wird 2026 abgeschafft – Privathaushalte zahlen damit weniger für Erdgas [www.bundestag.de]
- der Grundfreibetrag steigt für Alleinstehende
- der Spitzensteuersatz verschiebt sich und gilt im kommenden Jahr ab einem Einkommen von 69.879 Euro
- in der Kranken- und Rentenversicherung gibt es ab 2026 höhere Beitragsbemessungsgrenzen
Vereinfachte Regelung für Mehrwertsteuer auf Speisen und Lebensmittel
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde der Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie zeitweise vollständig von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Nach dem Auslaufen dieser Regelung galt der niedrigere Satz zwischenzeitlich wieder nur für Take-Away-Speisen oder bestimmte Lebensmittel, die als Grundversorgung gelten. Das hatte den Effekt, dass zum Beispiel in Bäckereien auf Brötchen sieben Prozent Mehrwertsteuer anfällt, auf Café-Angebote aber der erhöhte Satz.
Ab 1. Januar gelten in der Gastronomie einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen – egal ob im Restaurant, beim Catering, in der Schul- oder Kita-Speisung oder auf Lebensmitte. Ausgenommen bleiben allerdings Getränke.
Stärkerer Verbraucherschutz
Verbraucher erhalten im kommenden Jahr mehr Rechte, denn viele Unternehmen müssen mehr Transparenz über ihre Produkte und Dienstleistungen liefern.
Bis Juli soll die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ [www.evz.de] in nationales Recht umgewandelt werden. Hersteller werden über diese Regelung verpflichtet für mindestens sieben Jahre Ersatzteile für ihre Produkte vorzuhalten. Sie sollen so motiviert werden, langlebigere Produkte anzubieten, was insbesondere den jährlich anfallenden Elektroschrott deutlich reduzieren soll.
Wie lange Garantien bestehen, soll künftig einfacher für Verbraucher in der EU ersichtlich sein. Ab 27. September wird das sogenannte „Gewährleistungslabel“ eingeführt, das mittels Piktogrammen auf den ersten Blick Zeiträume und Ansprüche offenlegt [eur-lex.europa.eu].
Ab 9. Dezember wird das Produkthaftungsgesetz auf Hersteller von Software-Produkten und Anbieter digitaler Dienste ausgeweitet. Damit fallen zum Beispiel Assistenzsysteme in Fahrzeugen unter das Gesetz [www.bmjv.de].
Was für Verbraucher 2026 außerdem wichtig wird
- Mietpreisbremse wird in Brandenburg ausgeweitet und gilt ab dem 1. Januar in 36 Städten und Gemeinden, statt bisher 19
- auf dem Web-Portal „Einfach machen“ [einfach-machen.gov.de] können Bürger künftig melden, wo es in der Verwaltung hakt
- Anbieter und Betreiber von KI müssen ab 2. August KI-Inhalte kennzeichnen
- Elektroschrott wie Batterien von defekten E-Bikes und E-Scootern können ab dem 1. Januar einfacher entsorgt werden [www.tagesschau.de]
- Unternehmen dürfen ab 27. September nicht mehr mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen werben (zum Beispiel Siegel), wenn diese nicht klar messbar sind [www.umweltbundesamt.de]
- Klein- und Kurzzeitkredite (unter anderem „Buy now, pay later“-Angebote) werden strenger geprüft – ab dem 20. November ist die Richtlinie wirksam.
Lachgas als Partydroge für Minderjährige verboten
Lachgas wird eigentlich in der Medizin als Narkosemittel genutzt oder in der Gastronomie zum Aufschäumen von Speisen wie Schlagsahne. Doch insbesondere unter Teenagern wird es auch als billige Party- und Freizeitdroge missbraucht. Die entsprechenden Kartuschen werden zum Teil selbst in Berliner Spätis verkauft. Ab April 2026 dürfen diese nicht mehr an Minderjährige verkauft oder ausgegeben werden. Egal ob im Einzehandel, Online-Shops oder an Automaten – in jedem Fall muss dann eine Alterskontrolle durchgeführt werden.
Ewigkeitschemikalien und Bleileitungen
Was Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (kurz: PFAS) sind, wird nur den wenigsten geläufig sein. Von Ewigkeitschemikalien haben hingegen viele schon einmal gehört. PFAS sind Stoffe, die sich nur sehr langsam zersetzen und deshalb über Jahrhunderte in der Natur zurückbleiben können. Insbesondere in Pfannen, Outdoor-Kleidung oder Kosmetika finden sie Verwendung. In der Region gelten aktuell strenge Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser, die allerdings nur übergangsweise aufgestellt wurden. In anderen Regionen Deutschlands und Europas ist ihre Menge bisher nicht geregelt. Das ändert sich: Ab dem 12. Januar gelten EU-weit einheitliche Grenzwerte – die allerdings erst einmal höher liegen als solche, die in der Region bisher existieren. Es ist aber damit zu rechnen, dass PFAS Ende 2026 in der EU gänzlich verboten werden.
Ebenfalls ab dem 12. Januar gilt ein Verbot für Trinkwasserleitungen aus Blei. Auch Teilstücke müssen bis dahin entfernt oder stillgelegt sein.
Was sich in Sachen Gesundheit 2026 außerdem ändert
- die Gesundheitskarte für den Arztbesuch kann ab 2026 über einen NFC-Chip im Smartphone gespeichert werden – das Angebot ist freiwillig
- der Nutri-Score für Lebensmittel bleibt für Hersteller freiwillig – aber er wird strenger ausgelegt, zum Beispiel bezüglich der Mengen von Zucker oder Salz
- Lungenkrebs-Vorsorge wird zur Kassenleistung für Risikogruppe – besonders starke Raucher ab 50 Jahren können die Untersuchung ab April 2026 wahrnehmen
Deutschlandticket wird teurer, neue S-Bahn-Linie
Das Deutschlandticket wird zum 1. Januar um fünf Euro teurer und kostet dann 63 Euro pro Monat. Bereits zum 14. Dezember 2025 entfiel die Möglichkeit das Deutschlandticket für einzelne Fernzüge zu nutzen. In der Region Berlin-Brandenburg kann seitdem das Intercity-Angebot von Berlin–Doberlug-Kirchhain–Elsterwerda und Potsdam–Cottbus sowie die ICE-Züge im Abschnitt Berlin–Prenzlau nicht mehr damit genutzt werden.
Ende März 2026 soll Berlin eine neue S-Bahn-Linie bekommen: Dann wird die S15 die nördliche Ringbahn mit dem Hauptbahnhof verbinden
Das wird in Sachen Mobilität 2026 außerdem wichtig
- der Verkehrsbund Berlin-Brandenburg (VBB) erhöht zum 1. Januar Tarife (Einzelfahrschein AB und ABC)
- das Ticket für die VBB-Tarifzone BC wird ersatzlos gestrichen [sbahn.berlin]
- Sperrungen und Schienenersatzverkehr voraussichtlich bis Ende April 2026 wegen der Generalsanierung der Strecke Berlin-Hamburg
- Berliner Stadtbahn-Strecke wird vom 14. Juni bis 12. Dezember 2026 wegen Sanierung unterbrochen – betroffen sind S-, Regional- und Fernbahnverkehr
- Weitere Sperrungen: Nord-Süd-Tunnel der S-Bahn (ab Jahresanfang), Abschnitt Gesundbrunnen-Schönholz (10. Juli bis 17. August 2026), S7 Westkreuz und Grunewald (11. bis 20. Mai 2026)
- mit dem DB-Fahrplanwechse ab Dezember 2025 gibt es unter anderem mehr Sprinter ab Berlin sowie Verbindungen nach Warschau und Paris [www.deutschebahn.com]
Höherer CO₂-Preis verteuert Kraftstoffe
Mit der nächsten Stufe der CO₂-Abgabe ab 1. Januar Kraftstoffe teurer. 2026 könnte die CO₂-Abgabe maximal um knapp 3 Cent je Liter Benzin und um etwas mehr als 3 Cent pro Liter Diesel steigen. Ebenso steigt der CO₂-Preis für Heizöl und -gas.
Führerschein-Umtausch und digitalisierter Führerschein
Zum Stichtag 19. Januar müssen Hunderttausende Menschen ihren Führerschein umgetauscht haben. Dies gilt für Personen, die von 1999 bis 2001 eine Fahrerlaubnis gemacht haben. Ende 2026 soll außerdem ein digitalisierter Führerschein eingeführt werden, der auf das Smartphone geladen werden kann. Diese Maßnahme ist freiwillig.
E-Autos bleiben bis 2035 steuerfrei
Für reine Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2030 erstzugelassen werden, entfällt für bis zu zehn Jahre die KfZ-Steuer. Die Befreiung endet am 31. Dezember 2035. Der Vorteil kann auch bei einem Halterwechsel weitergegeben werden. Die Neuregelung gilt auch rückwirkend für Elektroautos, die in den vergangenen fünf Jahren gekauft wurden. Die Befreiung gilt nicht für Plug-in-Hybride.
Was in Sachen Auto und Mobilität 2026 außerdem wichtig wird
- bei rund einem Viertel der Kfz-Versicherten ändert sich zum 1. Januar in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung die Regionalklasse
- gleichzeitig gilt die zweite Stufe der Euro-Norm 6e für neuzugelassene Fahrzeuge
- die Pendlerpauschale soll perspektivisch dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht werden – gilt auch für Wege mit ÖPNV oder Fahrrad
- Regeln für E-Scooter werden an jene von Radfahrern angepasst [www.bundesregierung.de]
- ab 2026 kann die KfZ-Steuer nicht mehr in Raten beglichen werden
- Gebrauchtwagen dürfen im neuen Jahr nur noch mit bestandenem Tüv-Gutachten verkauft werden
- Agrardiesel wird zum Jahresbeginn wieder mit 21,48 Cent pro Liter subventioniert, statt bisher 6 Cent
- ab Juli sind für die Erstzulassung von neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen weitere Assistenzsysteme verbindlich vorgeschrieben
Was 2026 außerdem wichtig wird
- Ehrenamtler: Für Übungsleiter und Ehrenamtspauschale gelten ab 2016 höhere Steuerpauschalen
- Schufa-Score: voraussichtlich können Verbraucher ab März 2026 ihren Schufa-Score kostenlos einsehen (per App oder online) [br.de]
- Online-Shopping: ab Juni 2026 sollen im Internet geschlossene Verträge, die mit nur einem Klick abgeschlossen werden können, per Button widerrufen werden können
- Honig: ab Juni müssen auf jedem Glas alle Ursprungsländer inklusive der jeweiligen Menge als Prozentangabe angegeben werden
Sendung: rbb|24, 28.12.2025, 08:01 Uhr