Neue Vorschriften und erweiterte Rechte bringt das neue Jahr für alle Autofahrerinnen und Autofahrer. Unter anderem soll der Führerschein digitalisiert werden. Auch bei TÜV, Pendlerpauschale und Spritpreisen stehen Neuerungen an.

Neuerungen bei TÜV und Führerschein

Ein Blick aufs Kennzeichen genügt, und Autofahrer wissen, ob sie zur HU müssen. Im nächsten Jahr sind alle mit einer blauen Plakette dran. Die neue Plakette, die bei erfolgreicher Prüfung vergeben wird, ist dann braun und gültig bis 2028. Wer die TÜV-Frist länger als zwei Monate überzieht, muss mit einem Bußgeld von mindestens 15 Euro rechnen. Im schlimmsten Fall gibt es sogar einen Punkt in Flensburg.

Der Wandel macht auch vor dem Führerschein nicht halt: Der digitale Führerschein soll in Deutschland bereits Ende 2026 verfügbar sein, noch vor dem EU-weiten Start 2030. Er kann dann stellvertretend für die Plastikkarte auf dem Smartphone mitgeführt werden. Trotzdem bleibt es verpflichtend, den Kartenführerschein zu besitzen. Zudem müssen Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, spätestens bis zum 19. Januar gegen den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Steigende Spritpreise und höhere Pendlerpauschale

Ab Januar 2026 wird die Pendlerpauschale umgewandelt. Bisher galt, dass bis zum zwanzigsten Kilometer 30 Cent je Kilometer steuerlich geltend gemacht werden können. Ab dann gab es 38 Cent pro Kilometer. Diese Staffelung entfällt nun und Pendlerinnen und Pendler bekommen bereits ab dem ersten Kilometer 38 Cent steuerfrei.

Die andere Seite der Medaille: Voraussichtlich steigen die Spritpreise. Dahinter steckt, dass der CO₂-Preis ab dem kommenden Jahr per Auktionsverfahren ermittelt wird. Dafür gibt es einen festgelegten Preiskorridor: Zwischen 55 und 65 Euro kostet der Verbrauch einer Tonne CO₂ dann. Für Diesel- und Benzin-Autos bedeutet das, dass etwa drei Cent mehr pro getanktem Liter verlangt werden.

Wer es sich leisten kann, dem sei angesichts dieser Gemengelage zumindest aus finanzieller Sicht empfohlen, sich nach einem E-Auto umzusehen. Denn E-Autos sind noch bis 2035 steuerfrei.

Neue Produkthaftung

Ab Dezember 2026 tritt ein neues Produkthaftungsgesetz in Kraft, mit dem die Haftung für Software und digitale Dienste erweitert wird. Bisher haben die Hersteller von Warn- und Assistenzsystemen nur für Fehler gehaftet. Mit Dezember 2026 müssen sie aber auch Verantwortung übernehmen, wenn Software oder digitale Dienste versagen, auch dann, wenn Künstliche Intelligenz dahinter geschaltet ist. Zudem wird die Beweisführung für Geschädigte erleichtert, indem Gerichte Einblick in die Systeme verlangen dürfen.

Erweiterte Assistenzsysteme und Next-Generation-eCall

Der sogenannte „Next-Generation-eCall“, ein automatisches Notrufsystem, wird ab Januar 2026 für neue Fahrzeugtypen Pflicht und nutzt moderne 4G/LTE- und 5G-Netze. Ab Juli werden auch noch andere neue Assistenzsysteme für die Erstzulassung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen verpflichtend. Dazu gehören Notbrems-Assistenzsysteme und Warnsysteme bei nachlassender Konzentration des Fahrers.

Neue internationale Verkehrsvorschriften

Österreich plant ab Mai 2026 kamerabasierte Zufahrtskontrollen für Innenstädte, um unerlaubte Einfahrten zu verhindern. „Wir wollen nur noch Berechtigten, wie Anwohnern, den Zugang zur Innenstadt gewähren“, so ein Sprecher des österreichischen Verkehrsministeriums. In Spanien wird das Warndreieck auf Autobahnen durch ein Blinklicht ersetzt, und in Großbritannien könnte die Promillegrenze gesenkt werden.