Für viele Menschen gehört das Silvesterfeuerwerk fest zum Jahreswechsel, andere empfinden den Lärm als störend – besonders dann, wenn Haus- oder Wildtiere betroffen sind. Unabhängig von persönlichen Vorlieben gelten für das Abbrennen klare Regeln, teilte die Stadt mit. Ohne besondere Genehmigung sei dies ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Zünden von Raketen und Böllern grundsätzlich verboten. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, an Tankstellen sowie in Naturschutzgebieten dürfen zu keiner Zeit Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Personen unter 18 Jahren dürfen diese weder aufbewahren noch abbrennen.