Symbolbild: Gänse stehen auf dem Hof eines Geflügelzüchters. (Quelle: dpa/Settnik)

Stand: 29.12.2025 17:45 Uhr

Der Landkreis Oberhavel lockert die wegen der Vogelgrippe erlassenen Auflagen für Geflügelhalter zum 1. Januar. Wie der Kreis am Montag mitteilte, dürfen die Tiere im neuen Jahr wieder in den Freilauf, gleichzeitig ist die Jagd auf Federwild nicht mehr untersagt.
 
„Die Lage in Oberhavel hat sich sichtlich entspannt, auch an den Gewässern gibt es kaum noch Funde toter Vögel“, sagt die für Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuständige Dezernentin Nancy Klatt. Die Gefahr sei aber nicht gebannt.

In Oberhavel gelten deshalb weiterhin eine Reihe von Schutzmaßnahmen. Dazu gehört beispielsweise die Desinfektion vor dem Betreten von Geflügelställen und -gehegen. Ausstellungen, Märkte und andere Veranstaltungen mit Geflügel bleibt weiterhin untersagt. Verendete Tiere müssen von den Haltern sofort dem Veterinäramt gemeldet werden.
 
Die brandenburgischer Agrarministerin Hanka Mittelstädt hatte in der vergangenen Woche erklärt, sie gehe davon aus, dass es in den Betrieben des Landes zu weiteren Vogelgrippefällen kommen kann. Zuletzt wurde vor rund zehn Tagen in einem Betrieb im Kreis Havelland die Geflügelpest nachgewiesen.

Sendung: rbb|24, 29.12.2025, 17:45 Uhr

Rundfunk Berlin-Brandenburg