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BGH-Richter stoppen unfaire Versicherungspraxis bei fondsgebundenen Renten. Betroffene Sparer und Sparerinnen können Neuberechnung verlangen.

Karlsruhe – Ein Urteil aus Karlsruhe könnte Hunderttausende von Sparenden betreffen und ihre Altersvorsorge deutlich verbessern. Der Bundesgerichtshof hat am 10. Dezember 2025 eine weitreichende Entscheidung gefällt, die das Geschäftsgebaren von Versicherungsunternehmen bei fondsgebundenen Rentenversicherungen grundlegend infrage stellt.

Collage Bundesgerichtshof und GeldscheineViele Rentner und Rentnerinnen können sich auf Rückzahlungen ihrer Versicherungen freuen. © Collage Arnulf Hettrich/IMAGO – Sven Simon/IMAGO

Jahrelang haben Versicherer wie die Allianz Lebensversicherung ihre Kunden mit einseitigen Klauseln konfrontiert, die es ihnen erlaubten, die versprochenen Renten zu kürzen – ohne diese bei besseren Bedingungen wieder anzuheben. Diese Praxis, die unter dem Begriff „Rentenfaktor-Klauseln“ bekannt wurde, hat nun ein juristisches Ende gefunden. Das höchste deutsche Zivilgericht hat diese Bestimmungen nach Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG als rechtswidrig eingestuft.

Bundesgerichtshof erklärt umstrittene Rentenfaktor-Klauseln für unwirksam

Die beanstandete Klausel aus den Versicherungsbedingungen der Allianz lautete: „Wenn aufgrund von Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten sich so stark erhöht oder die Rendite der Kapitalanlagen nicht nur vorübergehend so stark sinken sollte, dass die in Satz 1 genannten Rechnungsgrundlagen voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um unsere Rentenzahlungen auf Dauer zu sichern, sind wir berechtigt, die monatliche Rente für je 10.000 Euro Policenwert so weit herabzusetzen, dass wir die Rentenzahlung bis zu Ihrem Tode garantieren können.“

Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil (Az. IV ZR 34/25) nun eine klare Linie gezogen: Versicherungsunternehmen dürfen den Rentenfaktor in fondsgebundenen Rentenversicherungen nicht einseitig zu Lasten der Versicherten anpassen, ohne ihnen bei einer Verbesserung der Umstände entsprechende Vorteile zu gewähren. Die Klausel der Allianz Lebensversicherung verstößt gegen das sogenannte Symmetriegebot und benachteiligt Verbraucher und Verbraucherinnen unangemessen.

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur AltersvorsorgeMythos 2: Die Rente muss nicht versteuert werden. Auch das ist nicht richtig. Renten sind grundsätzlich Einkommenssteuer- beziehungsweise Lohnsteuerpflichtig. Jedoch wird das Geld derzeit nicht voll versteuert. Der Prozentsatz hängt vom Zeitpunkt des Renteneintritts ab.Fotostrecke ansehenMillionenschwere Auswirkungen auf Riester-Renten und private Altersvorsorge treffen Hunderttausende Sparer deutschlandweit

Die Tragweite dieser Entscheidung ist beträchtlich. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale sind eine hohe sechs- oder sogar siebenstellige Zahl an Sparerinnen und Sparern von Rentenkürzungen aufgrund dieser Klausel betroffen. Die problematischen Bestimmungen finden sich nicht nur in Riester-Verträgen, sondern auch in betrieblichen Altersvorsorge-Produkten, privaten fondsgebundenen Rentenversicherungen und Rürup-Renten.

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Der Rentenfaktor legt fest, wie viel Rente Verbraucher und Verbraucherinnen pro 10.000 Euro Kapital erhalten. Die finanziellen Dimensionen des Urteils werden am Beispiel der bereits erfolgten Kürzungen deutlich: Bei der Allianz wurde der Rentenfaktor von ursprünglich 38,74 Euro je 10.000 Euro Policenwert auf 30,84 Euro reduziert – eine Kürzung um rund 20 Prozent. Bei der Zurich Versicherung erfolgte sogar eine Absenkung von 37,34 Euro auf 27,97 Euro pro 10.000 Euro Kapital.

Für die betroffenen Versicherten bedeutet das BGH-Urteil nun Ansprüche auf Neuberechnung ihrer Renten und gegebenenfalls Nachzahlungen bereits gekürzter Beträge. Die Verbraucherzentralen stellen bereits einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem Betroffene ihre Ansprüche geltend machen können.

Weitere Gerichtsverfahren gegen Zurich und andere Versicherer zeigen systemweite Probleme der Branche auf

Das Landgericht Köln hat bereits eine ähnliche Klausel der Zurich Deutscher Herold für unwirksam erklärt, und weitere Verfahren sind anhängig. Die Verbraucherzentrale NRW führt Klagen gegen mehrere Versicherer, darunter die AXA Lebensversicherung und die LPV Lebensversicherung.

Das Oberlandesgericht Köln wird laut der Verbraucherzentrale im Frühjahr 2026 über den Fall Zurich entscheiden, was weitere Präzedenzfälle schaffen könnte. Die Zurich-Klausel war sogar noch detaillierter formuliert und sah zusätzliche Schutzmaßnahmen wie die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders vor – dennoch wurde auch sie als rechtswidrig eingestuft, da das grundlegende Problem der fehlenden Symmetrie bestehen blieb. (Quellen: Urteil des Bundesgerichtshofes IV ZR 34/25, Verbraucherzentrale) (jaka)

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