Um das zu gewährleisten, hat Ordnungsdezernentin Maral Koohestanian (Volt) per Verfügung das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern für Besucher im Bereich des Bowling Green verboten. Das Verbot gilt für den Kaiser-Friedrich-Platz, den Bereich der Wilhelmstraße zwischen Kureck und Burgstraße, den Bereich der Sonnenberger Straße zwischen Kureck und Einmündung Leberberg sowie für den Raum, der von der Wilhelmstraße, den Kurhauskolonaden, dem Kurhaus und dem Hessischen Staatstheater eingeschlossen wird.