Schon einige Tage vor Silvester waren an verschiedenen Stellen in der Stadt immer wieder vereinzelt Böller zu hören. Erlaubt ist das in Deutschland offiziell nur vom 31. Dezember (0 Uhr) bis zum 1. Januar (24 Uhr). Das Zünden außerhalb dieser Zeiten erfordert eine Sondergenehmigung und kann bei Missachtung hohe Bußgelder bis 50.000 Euro nach sich ziehen. Doch auch an den Tagen des Jahresübergangs selbst gibt es bestimmte Regeln für das Böllern. Die Stadt Mönchengladbach hat auch in diesem Jahr wieder mit dem Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen auf ein Verbot von Böllern in bestimmten Bereichen des Stadtgebietes verwiesen.

Wo das Böllern an Silvester in Mönchengladbach verboten ist

In Mönchengladbach gilt, wie im vergangenen Jahr, nach dem deutschen Sprengstoffgesetz das Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Diese schützenswerten Einrichtungen würden vom Kommunalen Ordnungsdienst (KOS) in der Silvesternacht auch bestreift und kontrolliert, heißt es weiter.

Rücksicht auf Tiere an Silvester

Beim Kauf von Feuerwerkskörpern sollte auf das CE-Prüfzeichen geachtet werden. Darauf macht auch die Verbraucherzentrale Mönchengladbach aufmerksam. Sie gibt außerdem Tipps dafür, beim Zünden Rücksicht auf Haus- und Wildtiere zu nehmen: „Anstatt lauten Böllern und Heulern sind sprühende und farbenfrohe Feuerwerkskörper die bessere Wahl. Lagerfeuer, Feuerschalen, Laternen oder Fackeln zaubern ebenfalls Licht in die Silvesternacht und brauchen dazu keine zusätzlichen Chemikalien.“

Böller richtig entsorgen

Wegen der enthaltenen explosionsgefährlichen Stoffe sollten übrig gebliebene Böller bei einem Wertstoffhof abgegeben werden, so die Verbraucherzentrale. Ein Jahr später sollten sie nicht verwendet werden. Überreste von Böllern gehören in den Restmüll, nicht ins Altpapier oder die Wertstofftonne, weil sie giftige Rückstände enthalten können.