Deutschlands Steueranreize für Investitionen reichen noch lange nicht aus, um international im Rennen um neue Fabriken und Arbeitsplätze mithalten zu können. Daran ändern auch die beiden jüngsten Entwicklungen nichts, die zugunsten des Standorts wirken: Erstens hat Schwarz-Rot für drei Jahre eine beschleunigte Abschreibung für bewegliche Anlagegüter eingeführt. Zweitens haben kleinere Länder in Mittel- und Osteuropa ihre extrem niedrigen Steuersätze erhöht.

Doch auch damit bleibt Deutschland wenig attraktiv. Das wird sich erst mit der im Jahr 2028 einsetzenden Senkung der Körperschaftsteuer in fünf Schritten langsam ändern, abgeschlossen wird dieser Prozess im Jahr 2032. Das zeigt die neue Steueranalyse, die das ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung erarbeitet hat. Sie liegt der F.A.Z. exklusiv vor.

Nach dem Mannheimer „Tax Index 2025“ werden Unternehmensgewinne in Deutschland effektiv mit 28,3 Prozent belastet, die beschleunigte Abschreibung hat die effektive Steuerlast um 0,3 Prozentpunkte gedrückt. Doch auch damit findet man den hiesigen Standort weit jenseits des EU-Durchschnitts, den die Wissenschaftler mit 19 Prozent angeben. Erst mit Abschluss der Steuersatzsenkungen dürfte Deutschland spürbar Boden gutmachen. Mit einer effektiven Gesamtbelastung von 23,9 Prozent läge die Bundesrepublik zwar immer noch über dem EU-Durchschnitt, würde aber wichtige Konkurrenten im Steuerwettbewerb (Frankreich, Großbritannien, Italien, Amerika) hinter sich lassen.

Zuletzt hatte sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) dafür ausgesprochen, diese Entlastungsschritte vorzuziehen. Allerdings machte er das erst, nachdem die Koalition andere Vorhaben durchgesetzt hatte, die die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen nachhaltig belasten – sodass es derzeit eigentlich keinen finanziellen Spielraum für weitere Entlastungen mehr gibt.

Positivbeispiel Großbritannien

In Deutschland zahlen Kapitalgesellschaften nicht nur Körperschaftsteuer, sondern auch Gewerbesteuer, deren Höhe die Gemeinden bestimmen, denen das Aufkommen im Wesentlichen zufließt. Die beiden Sätze addieren sich auf durchschnittlich etwa 30 Prozent. Die Mannheimer Forscher berücksichtigen nicht nur alle Steuern auf Gewinne und investiertes Kapital, sondern auch die wichtigsten Regeln, wie die Bemessungsgrundlage bestimmt wird, auf die diese Steuersätze angelegt werden. So kommen sie zur effektiven Durchschnittssteuerbelastung. Außerdem schauen sie auf die Kapitalkosten, die mit einer hypothetischen Investition verbunden sind. So lässt sich zeigen, welche Rendite vor Steuern eine neue Fertigungsanlage mindestens erwirtschaften muss, damit sie nach Steuern im Vergleich zu einer Alternativinvestition wirtschaftlich ist.

Dieses Vorgehen zeigt, erst eine vollständige Sofortabschreibung für Maschinen macht einen Standort spürbar attraktiver. Als Beispiel nennen die Mannheimer Forscher Großbritannien. Das Land habe trotz der Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes von 19 auf 25 Prozent im Jahr 2023 die Kapitalkosten auf ein attraktives Niveau senken können, weil es gleichzeitig eine vollständige Sofortabschreibung eingeführt habe.

„Deutschland bietet derzeit hingegen keine vergleichbaren Investitionsanreize für große Unternehmen“, heißt es in der Studie. Der „Wachstumsboosters“ für die Jahre 2026 bis 2028 mit der degressiven Abschreibung von bis zu 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens reiche nicht aus, um Investitionen aus steuerlicher Sicht gegenüber einer Kapitalmarktanlage deutlich attraktiver zu machen.

Investitionen stärker über steuerliche Bemessungsgrundlage fördern

„Entscheidend wird sein, Investitionen stärker über die steuerliche Bemessungsgrundlage zu ­fördern, denn hier liegen die größten Hebel, um die Kapitalkosten wirksam zu senken und zusätzliche Investitionsanreize zu setzen“, betonte Julia Spix, Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“. Die in Deutschland geplante Senkung des kombinierten Steuersatzes für Unternehmen bis 2032 von rund 30 auf 25 Prozent bezeichnete sie als einen sinnvollen Schritt. „Damit nähert sich Deutschland wieder einem konkurrenzfähigen Steuerniveau an, ohne direkt in einen europäischen Unterbietungswettbewerb einzusteigen.“

Wie Spix weiter berichtete, war in der EU zuletzt eine Abkehr von der aggressiven Steuerpolitik zu beobachten, bei der Standortvorteile vor allem durch sinkende Steuersätze geschaffen werden. Estland erhöhte den allgemeinen Körperschaftsteuersatz von 20 auf 22 Prozent und schaffte den reduzierten Satz von 14 Prozent ab. Litauen hebt ihn von 15 auf 16 Prozent und die Slowakei sogar von 21 auf 24 Prozent. Zuvor hatten Slowenien und Tschechien ihre Sätze erhöht (von 19 auf 22 beziehungsweise 21 Prozent).

Eine am Dienstag von der Stiftung Familienunternehmen veröffentlichte Umfrage bestätigte die kritische Sicht auf den Steuerstandort Deutschland. Demnach verliert der Wirtschaftsstandort aus Sicht der vom Ifo-Institut befragten Unternehmen an Wettbewerbsfähigkeit. Die steuerliche Belastung von Unternehmensgewinnen durch Einkommensteuer und Körperschaftsteuer wird insgesamt als hoch eingestuft. Dies stehe im Kon­trast zu anderen großen Volkswirtschaften. „Deutschland bleibt damit ein Hochsteuerland im internationalen Vergleich“, heißt es. Überraschender ist ein anderes Ergebnis. Denn nicht nur die eigene Situation sorgt für Klagen. Mehr als 80 Prozent der Unternehmen meinten, ihre Belegschaft sei durch Steuern und Abgaben stark oder sehr stark belastet.