Zwei neue EU-Regelungen für chemikalienbeständige Schutzhandschuhe treten in Kraft: Eine Spezialnorm für Friseure und verlängerte Fristen für Gefahrstoffkennzeichnungen.
Zwei neue EU-Vorschriften verändern zum Jahreswechsel den Markt für chemikalienbeständige Schutzhandschuhe. Eine Spezialnorm für Friseure und eine verlängerte Übergangsfrist für Gefahrstoffkennzeichnungen zwingen Hersteller und Sicherheitsverantwortliche zum Handeln.
EN ISO 374-6: Erster Standard für Friseurhandschuhe
Eine der wichtigsten Neuerungen im vierten Quartal 2025 ist die Veröffentlichung von EN ISO 374-6:2025. Diese Spezialnorm schließt eine Lücke: Erstmals gibt es klare Vorgaben für Schutzhandschuhe, die Friseure vor den einzigartigen chemischen Cocktails aus Färbe- und Bleichmitteln sowie vor Mikroorganismen schützen sollen.
Der neue Standard definiert präzise Leistungsanforderungen. Getrieben wurde seine Entwicklung von der hohen Zahl berufsbedingter Hauterkrankungen in dem Sektor. Hersteller passen nun ihre Produktionslinien an. Bis März 2026 wird die Norm voraussichtlich in allen CEN-Mitgliedsstaaten als nationale Norm eingeführt sein.
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Für Sicherheitsverantwortliche in Beauty- und Wellnessbetrieben beginnt damit eine Übergangsphase. Sie müssen ihre aktuellen Handschuh-Bestände nun anhand der neuen Zertifizierungskriterien überprüfen.
„Stop the Clock“: Mehr Zeit für neue Gefahrstoff-Kennzeichnung
Parallel zur neuen Handschuh-Norm trat am 23. Dezember 2025 die Verordnung (EU) 2025/2439 in Kraft. Diese „Stop-the-Clock“-Maßnahme verschiebt Fristen für komplexe neue Kennzeichnungsvorschriften der CLP-Verordnung.
Die Kernpunkte:
* Frist bis 2028: Neue, anspruchsvolle Formatvorgaben für Etiketten – etwa Mindestschriftgrößen und gefaltete Labels – müssen erst ab 1. Januar 2028 umgesetzt werden.
* Digitale Kennzeichnung: Der Weg für die Integration digitaler Elemente wie QR-Codes wird klarer. Sie sollen die physische Verpackung entlasten, während Nutzer vollständige Sicherheitsdaten erhalten.
Für den PSA-Markt ist diese Verzögerung bedeutsam. Die Auswahl chemikalienbeständiger Handschuhe basiert auf den Gefahrenhinweisen der Chemikalienbehälter. Die Verordnung stellt sicher, dass das Erscheinungsbild dieser Etiketten zwei Jahre lang stabil bleibt. Sicherheitsfachkräfte müssen dennoch gewährleisten, dass ihre Gefährdungsbeurteilungen und die daraus folgende Handschuhauswahl nach EN ISO 374-1:2024 auf den aktuellsten Sicherheitsdatenblättern basieren.
Aktualisierte Kernnormen und verschärfte Rückverfolgbarkeit
Neben der neuen Teilnorm 6 wurden auch die Kernstandards der Reihe überarbeitet. Die EN ISO 374-1 (2024) präzisiert Anforderungen an Chemikalien-Durchdringungstests. Die EN ISO 374-5 (2025) verschärft die Vorgaben für den Schutz vor Bakterien, Pilzen und Viren. Handschuhe mit „VIRUS“-Schutz müssen diese Kennzeichnung nun explizit unter dem Biohazard-Symbol tragen.
Zudem wirkt seit über einem Jahr die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) (EU) 2023/988 voll. Sie verschärft die Rückverfolgbarkeit für alle Verbraucherprodukte – auch für Schutzhandschuhe, die online verkauft werden. Marktüberwachungsbehörden gehen verstärkt gegen nicht konforme PSA auf Online-Marktplätzen vor. Produkte ohne CE-Kennzeichnung, gültige Konformitätserklärung oder die geforderte GPSR-Traceability werden zügig gelöscht.
Ausblick 2026: Digitale Pässe und konvergierende Fristen
Für das kommende Jahr zeichnet sich eine Verdichtung der regulatorischen Zeitpläne ab. Die durch die „Stop-the-Clock“-Verordnung gewonnene Zeit nutzt die Chemieindustrie, um ihre Kennzeichnungssysteme umzustellen. Das wird später Schulungen zur Gefahrenkommunikation nötig machen.
Handschuhhersteller fokussieren sich im ersten Quartal 2026 auf die Umsetzung der Friseurnorm EN ISO 374-6. Gleichzeitig müssen alle chemikalienbeständigen Handschuhe den neuesten Versionen von Teil 1 und 5 entsprechen.
Langfristig gewinnt das Konzept Digitaler Produktpässe (DPP) an Fahrt. Das Scannen der Verpackung könnte künftig sofort Daten zur Chemikalienbeständigkeit, die Konformitätserklärung und Gebrauchsanweisungen liefern. Branchenkenner raten: Wer früh digitale Kennzeichnungslösungen adaptiert, ist gut aufgerüstet, wenn die verschobenen CLP-Vorgaben 2028 endgültig greifen.
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