Raketen und Knaller sind für viele eine liebgewonnene Tradition. Doch Feuerwerkskörper sind kein Spielzeug, sondern können zu Bränden und ernsthaften Verletzungen führen, mahnt Kreisbrandmeister Tom Sprank anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels. „In der Silvesternacht fahren die Feuerwehr und Rettungsdienste besonders viele Einsätze.“ Diese seien sowohl auf Verletzungen durch Feuerwerkskörper zurückzuführen als auch auf übermäßigen Alkoholkonsum. „Da Rettungsdienst und Krankenhäuser ohnehin belastet sind, kann jede Verletzung zu weiteren Problemen in der Versorgung führen.“
Besonders gefährlich sind selbstgebastelte, nicht geprüfte oder sogar illegal eingeführte Silvesterknaller. Generell gilt: Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände! Besonders Kinder sollte man auch vor unkontrollierten Feuerwerkskörpern wie Knallfröschen und Kreiseln schützen.
Gleiches gelte für Menschen unter Alkoholeinfluss: Feuerwerkskörper sollten in keinem Fall von (stark) alkoholisierten Menschen gezündet werden. Wer sich mit Feuerwerkskörpern eingedeckt hat, sollte sie in einem sicheren, geschlossenen Behälter aufbewahren. Und niemals, so die Warnung, sollte Feuerwerk am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen, aufbewahrt werden. Die Gebrauchshinweise der Hersteller gelte es unbedingt zu beachten.
Feuerwerkskörper sollten nicht in geschlossenen Räumen sowie unkontrolliert aus Fenstern oder von Balkonen geworfen werden. Nach dem Anzünden – immer vom Boden aus und senkrecht, etwa aus Flaschen in einem Flaschenkasten – sollte ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Blindgänger sollten nicht nochmals angezündet werden.
Wenn sich alle an die grundlegenden Tipps halten, können Brände und schwere Unfälle größtenteils verhindert werden.
Tom Sprank,
Kreisbrandmeister
Artikel, die in Deutschland zum Verkauf freigegeben sind, müssen über eine Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verfügen. Übrigens: Feuerwerk fällt unter das Sprengstoffgesetz und darf nur an Silvester und Neujahr entzündet werden. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände generell verboten. In manchen Kommunen sind Sonderregelungen zu beachten, zum Beispiel in der Aachener Innenstadt und im Bereich der Monschauer Altstadt. Dort ist das Zünden von Feuerwerk verboten.
Tom Sprank: „Wenn sich alle an die grundlegenden Tipps halten, können Brände und schwere Unfälle größtenteils verhindert werden. Dann kann in der Silvesternacht sicher gefeiert werden, und auch die Kollegen im Rettungsdienst und den Krankenhäusern werden nicht noch stärker als ohnehin schon belastet.“
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