Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gehört für viele zu Silvester wie „Dinner for One“ und Fondue. Doch jedes Jahr kommt es in der Silvesternacht durch Raketen, Böller oder ähnliche Pyrotechnik zu teils schlimmen Unfällen. „In der Silvesternacht fahren Feuerwehr und Rettungsdienste besonders viele Einsätze“, sagt Kreisbrandmeister Tom Sprank. Neben schweren Verletzungen oder sogar Todesfällen sind auch Brände zum Jahreswechsel keine Seltenheit. In Aachen war 2010/11 etwa die Citykirche St. Nikolaus in der Großkölnstraße von einem verheerenden Brand betroffen: In der besagten Nacht zerstörte ein Feuer den historischen Hochaltar aus dem 17. Jahrhundert, der nur fragmentarisch rekonstruiert werden konnte, und sorgte für Schäden in Millionenhöhe an der Kirche. Ausgelöst wurde es aller Wahrscheinlichkeit nach durch Silvesterraketen, die durch die Fenster in den rund 600 Jahre alten Baukörper einschlugen. Rund sieben Jahre dauerten die Sanierungsarbeiten. Der oder die Täter wurde(n) nie ermittelt.
Aufgrund dieses Vorfalls erlässt die Stadt Aachen bereits seit mehreren Jahren eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerkskörpern für den Bereich auf und innerhalb des Grabenrings sowie dem Theaterplatz. So auch zum Jahreswechsel 2025/2026. Von 0 Uhr am 31. Dezember bis zum 1. Januar, 24 Uhr, dürfen in dem genannten Gebiet keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Ein Mitführ-Verbot gilt dort dann ab 18 Uhr am 31. Dezember.
Ist das Feuerwerk geprüft und zugelassen? Artikel, die in Deutschland zum Verkauf zu Silvester freigegeben sind, müssen über eine Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung verfügen. Foto: Frank Hammerschmidt/dpa
Das Verbot betrifft demnach alle öffentlichen Straßen, Gehwege, Wege, Plätze und Anlagen sowie private Straßen, Zuwegungen, Grundstücke und Gebäude des innerstädtischen Grabenrings und den von diesem umfassten Bereich sowie den Theaterplatz. Der innerstädtische Grabenring besteht aus: Seilgraben, Komphausbadstraße, Kurhausstraße, Peterstraße (ab Kurhausstraße), Friedrich-Wilhelm-Platz, Kapuzinergraben, Alexianergraben, Löhergraben, Karlsgraben, Templergraben, Driescher Gässchen, Hirschgraben.
Laut Stadt ist das Verbot beschränkt auf das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Explosionshöhe von über einem Meter erreichen können. Verboten ist demzufolge: Bodenfeuerwerk, das geeignet ist, die Effekte in einer Höhe von mehr als einem Meter auszustoßen, und Bodenfeuerwerk, das unkontrolliert eine Höhe von über einem Meter erreichen kann (Schwärmer, Heuler und Ähnliches). Knallfrösche, Wunderkerzen und auch kleinere Böller dürfen hingegen im gesamten Stadtgebiet mitgeführt werden.
In den vergangenen Jahren musste die Polizei immer wieder einschreiten, weil das Böller-Verbot in der Altstadt ignoriert wurde. 2019/2020 gaben die eingesetzten Kräfte des Ordnungsamts ihre Kontrollen auf dem Aachener Markt kurz vor Mitternacht aus Sicherheitsgründen auf, weil zu viele Menschen trotzdem Raketen zündeten – und das mitunter auch in Richtung der Ordnungsamts-Mitarbeitenden. Dennoch möchte das Ordnungsamt auch in diesem Jahr in der Verbotszone kontrollieren. Wer im genannten Bereich entsprechende Feuerwerkskörper mit sich führt oder anzündet, muss mit einer Ordnungswidrigkeit und einer daraus resultierenden Geldstrafe von bis zu 1000 Euro rechnen. Auch Polizeikontrollen sind möglich.
Verbotsbereiche gibt es indes nicht allein in der Altstadt: Gemäß Paragraf 23 Absatz 1 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen grundsätzlich untersagt. Laut Stadt dürfen somit beispielsweise in Burtscheid und Kornelimünster nur eingeschränkt Feuerwerkskörper gezündet werden. Mehr Infos gibt es unter: aachen.de/ohnefeuerwerk.
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Für diejenigen, die an Silvester dennoch böllern wollen, hat die Feuerwehr einige Tipps parat, um die Gefahr möglichst gering zu halten:
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Feuerwerkskörper und Raketen gehören nicht in Kinderhände! Besonders Kinder sollte man außerdem vor unkontrollierten Feuerwerkskörpern wie Knallfröschen und Kreiseln schützen.
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Gleiches gilt auch für Menschen, die unter Alkoholeinfluss stehen. Feuerwerkskörper sollten in keinem Fall von (stark) alkoholisierten Menschen gezündet werden.
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Wer sich mit Raketen und Co. eingedeckt hat, sollte sie in einem sicheren, geschlossenen Behälter aufbewahren. Feuerwerk sollte nie am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen, aufbewahrt werden.
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Die Gebrauchshinweise der Hersteller sollten unbedingt beachtet werden. Bis auf wenige Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen strengstens verboten.
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Für spezielle Tischfeuerwerke sollte man eine feuerfeste Unterlage verwenden und brennbare Gegenstände fernhalten.
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Feuerwerkskörper sollten nicht unkontrolliert aus Fenstern oder von Balkonen geworfen werden.
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Niemals Raketen aus der Hand starten lassen! Feuerwerkskörper immer vom Boden aus zünden und sich danach schnell entfernen. Nach dem Anzünden sollte ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden.
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Raketen immer senkrecht starten! Das geht gut mit einer hohen Flasche, die in einem Flaschenkasten steht.
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Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) sollten nicht nochmals angezündet werden.
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Feuerwerkskörper sollten nicht selbst hergestellt werden. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen.
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Artikel, die in Deutschland zum Verkauf zu Silvester freigegeben sind, müssen über eine Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM-Kennzeichnung) verfügen.
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Häuser und Wohnungen schützen: Türen und Fenster schließen sowie mögliche brennbare Objekte vom Balkon entfernen, um Brände durch Raketen zu verhindern.
Eine besondere Gefahr stellen laut Städteregion selbstgebastelte, nicht geprüfte oder sogar illegal eingeführte Silvesterknaller dar. Um Kinder zu schützen, sollten Erwachsene mit ihnen über die Gefahren reden. „Wenn sich alle an die grundlegenden Tipps halten, können Brände und schwere Unfälle größtenteils verhindert werden. Dann kann in der Silvesternacht sicher gefeiert werden, und auch die Kollegen im Rettungsdienst und den Krankenhäusern werden nicht noch stärker als ohnehin schon belastet“, so der Kreisbrandmeister.