Stand: 31.12.2025 05:11 Uhr

Sollte ein E-Scooter außerhalb der vorgesehenen Parkzonen abgestellt werden, sollen weitere Gebühren anfallen. (Themenbild)
In der Hildesheimer Innenstadt dürfen E-Scooter ab dem 1. Januar 2026 nur noch in dafür eingerichteten Bereichen abgestellt werden. Wie die Stadt mitteilte, befinden sich diese Parkzonen beispielsweise an der Marie-Wagenknecht-Straße und am Hauptbahnhof. Den Angaben zufolge sollen die Betreiberfirmen sicherstellen, dass die Benutzung außerhalb der Parkzonen nicht beendet werden kann. Sollte also ein E-Scooter außerhalb der Zonen abgestellt werden, müsste die Fahrt im System weiterlaufen – sodass laut Stadt auch weitere Nutzungsgebühren gezahlt werden müssen.

Insbesondere das Abstellen der Roller sorgt für Streit. Die meisten Kommunen haben mittlerweile aber detaillierte Regeln.

Auch für E-Roller gelten im Straßenverkehr klare Regeln. Für Ärger sorgen häufig falsch oder achtlos abgestellte Scooter.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Regional Hannover | 30.12.2025 | 06:30 Uhr